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Rechtsanwalt Beratung Ehevertrag Köln

Dienstleistung im Familienrecht

Ehevertrag – Rechtssicherheit für Ihre Ehe und Schutz Ihres Vermögens

Ein Ehevertrag etabliert eindeutige rechtliche Verhältnisse und schützt Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung. Er verhindert langwierige Auseinandersetzungen und schützt Ehepartner vor finanziellen Gefahren. Ich berate Sie umfassend zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfe bestehende Vereinbarungen und setze Ihre Rechte durch.

Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich beinhalten und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wichtigen Schutz vor der Zerschlagung des Betriebsvermögens. Im Streitfall prüfe ich, ob eine ehevertragliche Vereinbarung wirksam und fair ist oder ob eine Anfechtung möglich und sinnvoll erscheint.

Ob Sie einen Ehevertrag benötigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wo die rechtlichen Grenzen liegen, erläutere ich Ihnen in einer ausführlichen Beratung. Lassen Sie sich jetzt von mir unterstützen und sichern Sie sich gegen unerwartete finanzielle Risiken ab – für eine sorgenfreie Zukunft ohne Rosenkrieg.

Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist – Schutz vor finanziellen Risiken und Konflikten

Ein Ehevertrag schafft eindeutige rechtliche Verhältnisse und schützt beide Partner vor unerwarteten finanziellen Konsequenzen im Falle einer Scheidung.

Wichtige Gründe für einen Ehevertrag:

  • Vermeidung der Zerschlagung von Vermögenswerten:

    • Ohne Ehevertrag leben Ehepartner automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

    • Im Falle einer Scheidung kann der daraus resultierende Zugewinnausgleich dazu führen, dass Immobilien, Unternehmen oder andere Vermögenswerte verkauft werden müssen.

    • Ein Ehevertrag bietet hierbei Sicherheit.

  • Regelung des Versorgungsausgleichs:

    • Im Verlauf der Ehe erworbene Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche werden im Falle einer Scheidung durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt.

    • Wie diese Aufteilung im Interesse beider Partner gestaltet wird, kann vertraglich festgelegt werden.

  • Transparenz bei Unterhaltsansprüchen:

    • Nach einer Scheidung kann ein Ehegatte Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, insbesondere wenn durch die Trennung ein sozialer Abstieg droht.

    • Ohne vertragliche Regelung kann dies zu finanziellen Ungleichgewichten führen. Ein Ehevertrag ermöglicht eine faire, transparente und vorausschauende Unterhaltsregelung hinsichtlich Höhe, Dauer und Bedingungen.

  • Ehevertrag als Steuersparmodell

    • Ein Ehevertrag kann auch steuerliche Vorteile bieten, vor allem bei der Übertragung von Vermögen.

    • Durch einen vorübergehenden Wechsel in die Gütertrennung kann der Zugewinnausgleich steuerfrei erfolgen, ohne die Schenkungsteuer-Freibeträge zu belasten.

    • Dies kann eine effektive Möglichkeit sein, Vermögen innerhalb der Ehe steueroptimiert zu übertragen.

Ein individuell ausgearbeiteter Ehevertrag bietet Schutz vor finanziellen Unsicherheiten und verhindert langwierige Auseinandersetzungen im Falle einer Scheidung. Lassen Sie sich von mir, einem erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht, beraten, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.

Rechtsanwalt oder Notar? So erstelle ich einen rechtssicheren Ehevertrag.

Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Hochzeit, während der Ehe oder sogar nach einer Trennung abgeschlossen werden. Damit er rechtsgültig ist, muss er jedoch notariell beurkundet werden – und beide Ehepartner müssen bei der Beurkundung persönlich anwesend sein. Die Aufgabe des Notars beschränkt sich dabei darauf, die rechtliche Zulässigkeit der Vereinbarung zu bestätigen.

  • Warum ein Rechtsanwalt bei einem Ehevertrag unerlässlich ist

    • Während der Notar neutral bleibt, vertritt nur ich als Rechtsanwalt gezielt die Interessen meines Mandanten und setze diese – im Rahmen des rechtlich Möglichen – durch.

    • Ich kann zudem steuerliche Aspekte berücksichtigen und den Vertrag individuell optimieren, insbesondere wenn Eingriffe in den Güterstand vorgenommen werden.

  • Wann Sie mich für Ihren Ehevertrag hinzuziehen sollten

    • Ihr Ehepartner hat einen Rechtsanwalt – eine eigene Rechtsberatung stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

    • Vermögensschutz im Scheidungsfall – als wirtschaftlich stärkerer Ehegatte möchten Sie Ihr Vermögen schützen.

    • Vertragliche Einschränkungen zu Ihren Lasten – Ihr Partner möchte sein Vermögen schützen, was für Sie nachteilige Folgen haben könnte.

    • Steuerliche Optimierung – insbesondere bei Eingriffen in den Güterstand kann meine anwaltliche Beratung steuerliche Vorteile sichern.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht arbeite ich eng mit Steuerberatern zusammen, um für Sie die bestmögliche Lösung zu finden. Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!

Was legt ein Ehevertrag fest? – Wesentliche Inhalte für eine rechtssichere Vereinbarung

Ein Ehevertrag sorgt für Klarheit hinsichtlich der rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Ehe – sowohl während der Partnerschaft als auch im Falle einer Scheidung. Er bietet individuellen Vermögensschutz, verhindert langwierige Auseinandersetzungen und kann sogar steuerliche Vorteile mit sich bringen.

  • Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?

    • Ein wesentlicher Aspekt eines Ehevertrags ist die Festlegung des Güterstandes.

    • In Deutschland gilt standardmäßig die Zugewinngemeinschaft, jedoch können Ehepartner vertraglich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.

    • Die Wahl des geeigneten Güterstandes betrifft nicht nur den Vermögensschutz, sondern kann auch steuerliche und erbrechtliche Folgen haben.

    • Eine individuelle Anpassung sorgt für mehr finanzielle Sicherheit und Planbarkeit.

  • Versorgungsausgleich: Altersvorsorge im Scheidungsfall

    • Im Falle einer Scheidung werden während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt.

    • Ein Ehevertrag ermöglicht es, diesen auszuschließen oder anzupassen, um eine gerechtere Lösung für beide Partner zu erreichen.

    • Es ist jedoch zu beachten, dass ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich unter bestimmten Umständen nachträglich unwirksam werden kann.

    • Daher sollten verschiedene Szenarien sorgfältig überlegt und vertraglich festgehalten werden.

  • Unterhaltsregelung: Wer zahlt im Scheidungsfall?

Mit einem Ehevertrag kann ich die Höhe, Dauer und Bedingungen für den nachehelichen Unterhalt genau festlegen. Dies schützt vor finanziellen Unsicherheiten und potenziellen Auseinandersetzungen nach der Trennung.

Mögliche Unterhaltsarten im Ehevertrag:

  • Betreuungsunterhalt (bei gemeinsamen Kindern)

  • Unterhalt aufgrund von Alter oder Krankheit

  • Unterhalt zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit

  • Aufstockungsunterhalt (bei Einkommensunterschieden)

  • Ausbildungs- und Fortbildungsunterhalt

  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen

  • Vermögensverwaltung: Wer verwaltet das gemeinsame Vermögen?

    • Ehepartner können vereinbaren, dass das Vermögen eines Ehegatten vom anderen verwaltet wird.

    • Solche Vereinbarungen können auch im Güterrechtsregister eingetragen werden, um sie rechtlich bindend zu machen.

    • Falls trotz modifizierter Zugewinngemeinschaft weiterhin der gesetzliche Güterstand besteht, gelten Verfügungsbeschränkungen.

    • <spanEin Ehepartner kann nicht ohne Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen.

  • Rechtswahl: Internationale Regelungen im Ehevertrag

    • Bei internationalen Ehen kann im Ehevertrag festgelegt werden, welches nationale Recht im Falle einer Scheidung zur Anwendung kommt.

    • Dies betrifft sowohl den Gerichtsstand als auch das anzuwendende Recht.

    • Diese Regelung ist besonders sinnvoll für Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitzen.

    • Da hier komplexe internationale Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, empfehle ich eine Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie umfassend zu den Möglichkeiten und optimiere Ihren Ehevertrag sowohl steuerlich als auch rechtlich. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!

Ehevertrag für jede Lebenslage – Häufige Fallkonstellationen und sinnvolle Regelungen

Ein Ehevertrag lässt sich individuell an die Lebenssituation und finanziellen Verhältnisse der Ehepartner anpassen. Abhängig von Familien- und Einkommenssituation gibt es verschiedene vertragliche Regelungen, die finanzielle Sicherheit gewährleisten und Streitigkeiten im Falle einer Scheidung vermeiden. Im Folgenden sind einige typische Szenarien aufgeführt, in denen ein Ehevertrag besonders vorteilhaft sein kann:

  • Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder oder Kinderwunsch

    • Wenn beide Partner bereits seit längerer Zeit zusammenleben und finanziell unabhängig sind, besteht oft der Wunsch, gesetzliche Scheidungsfolgen vollständig auszuschließen.

    • In diesem Fall kann ich vertraglich vereinbaren, dass weder Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich noch nachehelicher Unterhalt zur Anwendung kommen.

    • So bleibt das jeweilige Vermögen vollständig getrennt.

  • Doppelverdiener-Paar mit Kinderwunsch

Hier könnte ein zweistufiger Ehevertrag sinnvoll sein:

  • Vor der Geburt eines Kindes: Ausschluss von Scheidungsfolgen, um die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner zu wahren.

  • Nach der Geburt eines Kindes: Der Ausschluss wird aufgehoben, um den Elternteil abzusichern, der sich hauptsächlich um die Betreuung kümmert. Dies kann Regelungen zum Unterhalt und Zugewinnausgleich umfassen.

  • Unternehmer-Ehe: Schutz des Betriebsvermögens

    • Wenn einer der Ehepartner Unternehmer oder Selbstständiger ist, sollte das Betriebsvermögen im Ehevertrag vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.

    • Ansonsten könnte das Unternehmen im Falle einer Scheidung wirtschaftlich gefährdet sein.

    • Zusätzlich lassen sich vereinfachte Regelungen für den Versorgungsausgleich und den Geschiedenenunterhalt treffen, um unvorhersehbare Belastungen zu vermeiden.

  • Vermögensschutz in der Ehe: „Reich heiratet arm“

    • Wenn ein Partner mit erheblichem Vermögen in die Ehe eintreten möchte, besteht oft der Wunsch, dass zukünftige Wertsteigerungen nicht in den Zugewinnausgleich einfließen.

    • Insbesondere Eltern vermögender Ehepartner möchten häufig vermeiden, dass Familienvermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird.

    • Ein Ehevertrag kann hier klare Regelungen schaffen, um Vermögenswerte gezielt abzusichern.

Ein individuell gestalteter Ehevertrag bietet Schutz vor finanziellen Risiken und schafft klare Verhältnisse – sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Trennung. Ich berate Sie persönlich, um Ihren Ehevertrag rechtlich und steuerlich bestmöglich zu gestalten. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!

Was kostet ein Ehevertrag? – Kosten für den Notar, Gebühren für den Rechtsanwalt und rechtliche Fallstricke

Die Kosten eines Ehevertrags setzen sich aus Notargebühren sowie gegebenenfalls Anwalts- und Steuerberaterhonoraren zusammen. Während die Notarkosten gesetzlich festgelegt sind, kann ich mein Honorar individuell vereinbaren.

  • Notarkosten: Beurkundung eines Ehevertrags

    • Ein Ehevertrag ist nur dann wirksam, wenn er notariell beurkundet wird.

    • Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert, der gemäß § 100 GNotKG die Summe des aktuellen Vermögens beider Ehegatten abzüglich bestimmter Verbindlichkeiten umfasst.

    • Auf dieses Reinvermögen fällt eine doppelte Gebühr an.

  • Beispielrechnung: Die Notarkosten für einen Ehevertrag hängen vom Reinvermögen der Ehepartner ab. Dabei fällt gemäß KV Nr. 21100 GNotKG eine doppelte Gebühr an, auf die zusätzlich die Mehrwertsteuer erhoben wird.

    • Reinvermögen: 40.000 EUR

    • Notargebühr: 290 EUR

    • Gesamt inkl. MwSt.: ca. 345 EUR

  • Rechtsanwalts- und Steuerberaterhonorare

Die Gestaltung oder Prüfung eines Ehevertrags durch mich als Rechtsanwalt verursacht zusätzliche Kosten. Diese sind frei verhandelbar und richten sich meist nach:

  • Zeitaufwand meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt

  • Vermögenswerten und Einkommen der Ehepartner

  • Steuerlichen Auswirkungen, die gegebenenfalls durch einen Steuerberater optimiert werden können

  • Ehevertrag anfechten oder unwirksam? Rechtliche Risiken beachten

Ein Ehevertrag trägt dazu bei, die Folgen einer Scheidung frühzeitig zu klären – insbesondere in Bezug auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhaltsfragen. Ich empfehle Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um rechtliche Stolpersteine zu umgehen und Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren.

Ehevertrag anfechten oder für ungültig erklären – Unter welchen Umständen ist dies möglich?

Trotz der im Zivilrecht herrschenden Vertragsfreiheit unterliegen Eheverträge einer richterlichen Inhaltskontrolle. Das bedeutet, dass gewisse Klauseln oder sogar der gesamte Vertrag unwirksam sein können, wenn sie einen Ehepartner unangemessen benachteiligen. Eine fehlerhafte oder einseitige Gestaltung kann dazu führen, dass Gerichte einzelne Regelungen abändern oder den gesamten Ehevertrag für nichtig erklären.

  • Ein Ehevertrag kann unwirksam sein, wenn er grundlegenden rechtlichen Prinzipien widerspricht. Dies betrifft insbesondere:

    • Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt, da diese Bereiche nur eingeschränkt in der Verfügung der Ehegatten stehen.

    • Güterrecht, das grundsätzlich vertraglich frei gestaltbar ist, jedoch einer inhaltlichen Prüfung unterzogen wird.

    • Eine einseitige Lastenverteilung, die eine unzumutbare Benachteiligung eines Ehepartners darstellt.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Ehevertrag nicht gegen das Prinzip der gleichberechtigten Lebenspartnerschaft verstoßen darf.

    • Liegt ein eklatantes Ungleichgewicht vor, kann der Vertrag für sittenwidrig und damit unwirksam erklärt werden.

    • Auch der Bundesgerichtshof (BGH) betont, dass eine offensichtlich einseitige Lastenverteilung nicht durch individuelle Lebensumstände gerechtfertigt sein darf.

  • Merkmale einer unangemessenen Benachteiligung

    • Objektive Kriterien:

      • Krasses Ungleichgewicht in den vertraglichen Regelungen

      • Verbot einseitiger Lastenverteilung

      • Fehlende Ausgewogenheit der Vereinbarungen

    • Subjektive Kriterien:

      • Strukturelle Unterlegenheit eines Ehepartners bei Vertragsabschluss

      • Einseitige Dominanz oder Drucksituation

      • Ungleiche Verhandlungsposition

      • Umkehrung der Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung

  • Kindeswohl als entscheidender Faktor

    • Bei der Prüfung der Wirksamkeit eines Ehevertrags betrachte ich nicht nur die Beziehung der Ehepartner untereinander, sondern auch das Kindeswohl.

    • Regelungen, die die finanziellen Ansprüche von Kindern unangemessen einschränken, können sittenwidrig und nicht durchsetzbar sein.

    • Entscheidend ist dabei stets der individuelle Einzelfall.

  • Ehevertrag nachträglich anpassen – Das Abänderungsverfahren

    • Wurde die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags von einem Gericht festgestellt, bleibt dieser grundsätzlich unwirksam.

    • Allerdings gibt es die Möglichkeit eines Abänderungsverfahrens, falls sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner wesentlich verändert haben.

    • In solchen Fällen kann eine Neubewertung der Vertragsinhalte erforderlich sein.

Die Ausarbeitung eines Ehevertrags verlangt nach juristischer Genauigkeit, um eine nachträgliche Anfechtbarkeit oder Ungültigkeit auszuschließen. Ich als Rechtsanwalt im Familienrecht überprüfe Ihren Ehevertrag auf rechtliche Absicherung, Fairness und Durchsetzbarkeit. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten, um zukünftige rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden!

Zusätzliche Vertragsoptionen für Ehepartner und Lebensgefährten

Zusätzlich zum Ehevertrag, der in der Regel vor oder während der Ehe geschlossen wird, existiert eine Vielzahl weiterer vertraglicher Vereinbarungen, mit denen Ehepartner und Lebensgefährten ihre rechtlichen und finanziellen Belange absichern können. Diese Regelungen tragen dazu bei, Streitigkeiten zu vermeiden und schaffen klare Verhältnisse – sei es während der Trennung, nach der Scheidung oder im Erbfall.

  • Trennungsvereinbarung – Regelung der Verhältnisse während der Trennung

    • Nach einer Trennung verändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, jedoch greifen die Scheidungsfolgen erst mit der rechtskräftigen Scheidung.

    • Eine Trennungsvereinbarung kann wesentliche Punkte wie den Trennungsunterhalt, die Nutzung der Ehewohnung oder den Umgang mit gemeinsamen Schulden klären und somit zukünftige Konflikte vermeiden.

  • Scheidungsvereinbarung – Rechtssicherheit nach der Scheidung

    • Falls kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung eindeutig regeln.

    • Hierzu zählen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.

    • Diese vertragliche Einigung kann das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden.

  • Partnerschaftsvertrag – Rechtlicher Schutz für unverheiratete Paare

    • Für unverheiratete Paare stellt ein Partnerschaftsvertrag eine Alternative zum Ehevertrag dar.

    • Da für Lebensgemeinschaften unterschiedliche rechtliche Bestimmungen gelten, können darin Vermögensverhältnisse, Unterhalt oder Regelungen zur gemeinsamen Immobilie festgelegt werden.

    • Eine präzise Vertragsgestaltung verhindert Streitigkeiten im Falle einer Trennung.

  • Ehegattentestament und Erbvertrag – Nachlass rechtssicher regeln

    • Die Themen Ehe, Scheidung und Erbrecht sind eng miteinander verknüpft. Ein Ehegattentestament oder Erbvertrag gewährleistet, dass im Todesfall das Vermögen gemäß den Wünschen der Ehepartner vererbt wird.

    • Häufig wird auch ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, um eine geregelte Nachfolgeplanung sicherzustellen.

  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Absicherung im Krisenfall

    • Mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Ehepartner sich gegenseitig für den Ernstfall absichern, falls einer von ihnen durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen.

    • Diese Dokumente stellen eine sinnvolle Ergänzung zum Ehevertrag dar und gewährleisten, dass wichtige Angelegenheiten wie medizinische Entscheidungen oder finanzielle Regelungen im Sinne des Partners getroffen werden.

Eheverträge, Trennungsvereinbarungen oder Erbverträge – vertragliche Regelungen bieten Sicherheit und Klarheit in einer Partnerschaft. Ich berate Sie als Rechtsanwalt für Familienrecht individuell und unterstütze Sie dabei, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihre Interessen optimal schützen. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und gestalten Sie Ihre Zukunft rechtssicher!
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht – Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen und rechtliche Absicherung

Ein individueller Ehevertrag oder eine Vereinbarung über die Folgen einer Scheidung sorgt für Klarheit und schützt vor finanziellen Risiken im Falle einer Trennung. Ich berate Sie als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht umfassend bei der Erstellung, Prüfung und Durchsetzung ehevertraglicher Regelungen.

Meine Leistungen im Bereich Eheverträge und Familienrecht:

  • Erstellung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

    • Ich entwickle individuelle Lösungen für Ehepartner und Lebensgefährten, um Unterhalt, Vermögensaufteilung und Zugewinn fair und rechtssicher zu regeln.

  • Prüfung bestehender Eheverträge und gutachterliche Stellungnahmen

    • Ich analysiere Ihren Ehevertrag auf Wirksamkeit, Fairness und mögliche Risiken – auch in Bezug auf spätere Anfechtbarkeit oder steuerliche Nachteile.

  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Eheverträgen

    • Egal ob Unterhaltsforderungen, Zugewinnausgleich oder andere vertragliche Ansprüche – ich setze Ihre Rechte außergerichtlich oder vor Gericht durch.

  • Anfechtung von Eheverträgen wegen Sittenwidrigkeit

    • Falls ein Ehevertrag unangemessene Benachteiligungen enthält, prüfe ich die Möglichkeit einer Anfechtung oder gerichtlichen Anpassung.

  • Steuerliche Beratung und Optimierung von Eheverträgen

    • Eheverträge können oft steuerliche Auswirkungen haben – ich arbeite mit Steuerexperten zusammen, um für Sie die beste Lösung zu finden.

  • Gestaltung von Partnerschafts- und Erbverträgen

    • Unverheiratete Paare oder Ehepartner mit Nachlassplanung profitieren von maßgeschneiderten Partnerschafts- oder Erbverträgen, die klare Regelungen für die Zukunft schaffen.

Ob Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Erbvertrag – mit der passenden rechtlichen Gestaltung schütze ich Ihr Vermögen und verhindere langwierige Streitigkeiten. Als Rechtsanwalt im Familienrecht stehe ich Ihnen mit meinem Wissen und meiner Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung!

Ein Ehevertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die finanzielle und rechtliche Aspekte der Ehe sowie einer möglichen Scheidung regelt. Er dient dem Schutz vor Vermögensverlusten, vermeidet langwierige Scheidungsverfahren und behandelt Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Altersvorsorge.

Ein Ehevertrag kann vor, während oder nach der Eheschließung erstellt werden. Besonders sinnvoll erscheint er mir für Unternehmer, Doppelverdiener, Ehepartner mit erheblichem Vermögen oder solchen mit Kindern aus früheren Beziehungen, um finanzielle Streitigkeiten zu vermeiden.
Ein Ehevertrag regelt bedeutende rechtliche Aspekte einer Ehe: die Wahl des Güterstands (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft), Unterhaltsregelungen, den Versorgungsausgleich für Rentenanwartschaften, die Vermögensaufteilung sowie Vereinbarungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
Ja, ein Ehevertrag ist rechtlich verbindlich, sofern er den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Regelungen, die einseitig benachteiligen, können von Gerichten als sittenwidrig angesehen und für nichtig erklärt werden.
Ja, ein Ehevertrag ist nur dann rechtsgültig, wenn er von einem Notar beurkundet wird. Der Notar sorgt dafür, dass ich und mein Ehepartner den Vertrag verstehen und dass er den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Ja, einen Ehevertrag kann ich jederzeit einvernehmlich ändern oder ergänzen. Wenn sich die wirtschaftlichen oder familiären Verhältnisse ändern, sollte ich eine Anpassung des Vertrags in Betracht ziehen.
Ja, ich kann einen Ehevertrag vor Gericht anfechten, wenn er eine offensichtliche einseitige Benachteiligung aufweist oder dem Kindeswohl zuwiderläuft. Gerichte haben die Möglichkeit, sittenwidrige Regelungen für ungültig zu erklären oder anzupassen.

Die Gebühren für einen Ehevertrag setzen sich aus Notarkosten und gegebenenfalls Anwaltskosten zusammen. Die Notarkosten orientieren sich am Vermögen beider Ehepartner. Darüber hinaus können Anwaltshonorare für die Beratung und Erstellung des Vertrags anfallen.

Fehlt ein Ehevertrag, tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft, was bedeutet, dass das in der Ehe erworbene Vermögen geteilt werden muss. Außerdem finden die gesetzlichen Bestimmungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich Anwendung, die nicht immer meinen individuellen Interessen gerecht werden.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihren Ehevertrag zu gestalten, zu prüfen und anzupassen. Vereinbaren Sie jetzt eine persönliche Beratung, um Ihre Interessen rechtssicher abzusichern.

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