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Das Migrationsrecht, früher als Ausländerrecht bezeichnet, bildet die Grundlage für alle Belange von Ausländern auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es umfasst insbesondere den Ablauf von Asylverfahren, rechtliche Fragen zur Arbeitsmigration von Unternehmen und Fachkräften sowie die juristischen Konsequenzen bei Straftaten, Scheinehen oder Abschiebungen.
Aufgrund seiner umfangreichen Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Verwaltungs- und Strafrecht, kommt dem Migrationsrecht eine besondere Bedeutung zu. Es ist geprägt von ständigen und schnellen Veränderungen der Gesetze und Verwaltungsvorschriften. Bei der Beurteilung von Fragen des Migrationsrechts sind nicht nur das deutsche Recht, sondern auch das Recht der Europäischen Union und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs immer stärker zu berücksichtigen.
Das Migrationsrecht besteht aus einer Vielzahl von Aspekten verschiedener Rechtsgebiete. Aufgrund des individuellen Lebenswegs von geflüchteten Personen und Asylsuchenden müssen häufig auch die Rechtsordnungen anderer europäischer Staaten berücksichtigt werden, insbesondere die Dublin III-Verordnung. Auch im deutschen Recht ist die Lage nicht zwangsläufig übersichtlicher. Die wichtigsten Rechtsquellen in Bezug auf das Asylrecht sind neben Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das Asylgesetz (AsylG). Für EU-Bürger ist außerdem das Freizügigkeitsgesetz der Europäischen Union (FreizügG/EU) relevant. Diese Rechtsquellen enthalten eine Vielzahl von Regelungen zur Anerkennung von Asylsuchenden, zur Erteilung eines Aufenthaltstitels, zur sogenannten Duldung sowie zur Abschiebung. Darüber hinaus können je nach Einzelfall auch weitere Verwaltungsvorschriften und Gesetze relevant sein. Insbesondere im Bereich der Duldung ist das im Jahr 2020 verabschiedete Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung zu nennen, das einen langfristigen Aufenthaltsstatus durch eine dauerhafte Duldung ermöglicht.
Darüber hinaus übernimmt unsere Kanzlei umfassende Beratung über die rechtlichen Aspekte der Fachkräfteeinwanderung. Volkswirtschaftlich ist die Fachktäfteeinwanderung ein relevanter Faktor geworden. Dennoch erschweren umfassende sprachliche und behördliche Hindernisse den Weg für alle Beteiligten. Nur durch eine umfassende juristische Beratung werden Privatpersonen und Unternehmen besser darauf vorbereitet, die Herausforderungen der Fachkräfteeinwanderung zu bewältigen und ihre Anliegen erfolgreich vor den Behörden zu vertreten.
Um in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, ist vor allem der Erhalt eines Aufenthaltstitels ausschlaggebend. In vielen Fällen ist dafür neben der deutschen Botschaft des Heimatlandes auch die Bundesagentur für Arbeit involviert. Außerdem werden viele echte Urkunden mit einer beglaubigten Übersetzung benötigt.
Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit und Erfolgsaussichten verschiedener Formen von Aufenthaltstiteln: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt, sowie die Blaue Karte EU (Blue-Card), einem Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventen. Wir helfen Ihnen bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Ebenso aber bei der Erteilung von Visa zu Studienzwecken, wie auch von ganz regulären Arbeitsvisa.
Nach der Überwindung aller behördlichen Hindernisse, unterstützen wir Unternehmen auch bei der Anpassung von Arbeitsverträgen. Neben dem Inhalt der Arbeitsleistung kann es sinnvoll sein, eine zweisprachige Fassung (Deutsch und Heimatsprache oder Deutsch und Englisch) zu produzieren und festzulegen, welche Fassung verbindlich ist. Für Arbeitnehmer aus einem fremden Land ergeben sich zusätlich viele weiter Fragestellungen bezüglich einer Übernahme von Umzugskosten, Heimaturlaubskosten, Rückkehrkosten, Miet- oder Baukosten, Kosten für Rechts-, Steuer- und Sozialberatung, Versicherungsschutz in der Kranken-, Unfall-, BU-, Renten-, Hausrat-, Haftpflicht- und mancher anderen Versicherung, besondere Regelungen für Probezeit, vorzeitige Rückkehr oder Anschlussverwendung. Die hier aufgeführten Punkte sind nicht abschließend. Um Konfliktpotenzial zu vermeiden, sollten diese Punkte vorab geklärt werden.
Als Anwältin stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und Expertise zur Seite, um Sie bei allen rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit der Fachkräfteeinwanderung zu unterstützen.
So zahlreich wie die anzuwendenden Normen sind auch die Verknüpfungsmöglichkeiten zu anderen Rechtsgebieten. Während sich das Asylrecht hauptsächlich auf dem Gebiet des Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrechts bewegt, ergeben sich gerade vor dem Hintergrund des Dublin-Verfahrens große Schnittmengen mit dem Europarecht. Häufig steht das Aufenthaltsrecht auch in Zusammenhang mit dem Strafrecht. Gerade in solchen Situationen ist es ratsam, schnell den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, um negative Auswirkungen auf ggf. laufende Asylverfahren vermeiden zu können.
Ähnlich umfangreich wie die rechtlichen Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrecht kann sich auch die Zahl der beteiligten Parteien und Institutionen verhalten. Neben den Verwaltungsbehörden, können schnell eine Vielzahl an weiteren öffentlichen Stellen auf kommunaler Ebene involviert sein, ebenso aber auch die Polizei. Neben der Verwaltung können auch private Vereine oder Initiativen im Asylverfahren beteiligt sein.
Als Anwältin stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und Expertise zur Seite, um Sie bei allen rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit der Fachkräfteeinwanderung zu unterstützen.
Unsere rechtliche Beratung bezieht sich auf alle relevanten Fragen und Probleme des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Zunächst klären wir, welches Recht im jeweils strittigen Fall anzuwenden ist. So können frühzeitig Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, welche die Prozesse nur verlangsamen und erschweren würden.
Unsere Unterstützung betrifft besonders Fragen:
rund um die Erteilung und Verlängerung von Visa
bei der Einhaltung oder bei Verstößen gegen ausweisrechtliche Pflichten
der Erteilung oder Verlängerung von verschiedenen Aufenthaltstiteln
bei der Befreiung des Erfordernisses eines Aufenthaltstitels
zur Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
der Einbürgerung
Ziel ist es, die für Sie passende Lösung zu erarbeiten. Ihre Interessen vertreten wir dabei professionell und mit Nachdruck. Unsere größte Aufmerksamkeit gilt insbesondere in diesem Rechtsgebiet dem Schutz und der Wahrung der Interessen unserer Mandanten. Als Kanzlei verfügen wir über einen großen Erfahrungsschatz im Bereich des Migrationsrechts und verfolgen auch aktuelle Änderungen.
Schneller und unbürokratischer. Das sind die Anforderungen an das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. In Zukunft sollen die bestehenden Hürden abgebaut und die Verdienstgrenze für die blaue Karte abgesenkt werden. Dadurch soll die Attraktivität Deutschlands als Arbeits- und Lebensort steigern.
Als Fachkraft kann nach Deutschland kommen, wer bereits zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland nachweisen kann. Neu ist auch eine Chancenkarte mit einem Punktesystem.
Denn Deutschland braucht Fachkräfte: Das Bundesministerium für Inneres und Heimat geht davon aus, dass schon 2022 1,98 Millionen Fachkräfte fehlten. Hinzu kommen die Digitalisierung, der demografische Wandel und der Klimawandel. Diese Faktoren führen dazu, dass bestimmte Branchen zukünftig deutlich mehr Fachkräfte brauchen. In Pflegeberufen, IT-Branche und der Kinderbetreuung kann man schon jetzt den Mangel erkennen.
Für die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland soll es künftig drei Wege geben:
Die Blaue Karte der EU soll künftig Fachkräften den Zugang zu Deutschland gewährleisten. Sie beruht auf einer europäischen Richtlinie und ist an Akademiker adressiert.
Für Fachkräfte wird die Gehaltsschwelle gesenkt, die Dauer der Berufserfahrung gekürzt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet.
Außerdem ist die Berufswahl nicht mehr so beschränkt wie zuvor: Wer einen Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
Zudem soll das Studieren in Deutschland attraktiver werden: Schwellen für Nebenbeschäftigungen werden gesenkt.
Zukünftig soll auch der Familiennachzug für Fachkräfte mit Aufenthaltserlaubnis erleichtert werden.
Eine weitere Säule ist die Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen.
Der Abschluss muss nicht mehr in Deutschland anerkannt werden. Dadurch werden bürokratische Wege verkürzt und der Prozess beschleunigt.
Eine Gehaltsschwelle stellt sicher, dass diese Fachkräfte langfristig eine gute Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben.
Wird die notwendige Gehaltsschwelle nicht erreicht, muss der Berufsabschluss zusätzlich anerkannt werden.
Es gibt die Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, sodass das Anerkennungsverfahren den Arbeitsbeginn nicht verzögert.
Die sogenannte Chancenkarte wird für Menschen eingeführt, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den Arbeitsmarkt mitbringen.
Die Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem.
Zu den Kriterien zählen Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und Potenzial der Lebens- oder Ehepartner.
Eine Verlängerung der Chancenkarte ist um bis zu zwei Jahre vorgesehen. Dafür muss die ausländische Arbeitskraft einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine inländische qualifizierte Beschäftigung haben. Zusätzlich muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.
Auch die Hürden für die Einwanderung für Fachkräfte aus Drittstaaten werden gesenkt.
Die Westbalkan-Regelung soll entfristet und das Kontingent verdoppelt werden.
Somit dürfen mehr Staatsangehörige aus den sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nach Deutschland zuwandern.
Ohne berufliche Qualifikationen nachweisen zu müssen, können sie für jede Beschäftigung nach Deutschland einreisen.
IT-Spezialisten, die bundesweit besonders gefragt sind, können bereits heute ohne anerkannten Abschluss nach Deutschland kommen.
Die Gehaltsschwelle und die Dauer der notwendigen Berufserfahrung werden gesenkt.
Künftig sollen IT-Fachleute keine Deutschkenntnisse mehr nachweisen müssen.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringt viele Möglichkeiten und Chancen für Arbeitgeber in Deutschland und qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland. Dennoch sind sich viele Unternehmen gerade im Umgang mit ausländischen Arbeitskräften unsicher, denn ohne eine rechtssichere Aufenthaltserlaubnis lohnt sich die Einstellung einer Fachkraft nicht. Zudem bereiten sprachliche und kulturelle Barrieren neue Hürden.
Als Anwälte für Migrationsrecht beraten wir Unternehmen und interessierte Fachkräfte, um ein rechtssicheres Arbeitsverhältnis zu schaffen. Wir überprüfen für Sie alle notwendigen Dokumente und stellen die notwendigen Anträge bei den Behörden.
Das Rechtsgebiet des Migrationsrechts ist sehr vielseitig und erfordert umfangreiche Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung. Vor den Gerichten werden ständig neue Fälle verhandelt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat kürzlich entschieden, dass eine Familie aus Georgien, die bereits hier verwurzelt ist, vorerst nicht abgeschoben werden darf. Zumindest zwei der Kinder, die deutsche Schulen besuchen, haben einen Anspruch auf eine Duldung. Das Gericht hat den Freistaat Sachsen daher dazu verpflichtet, die Familie zurückzuholen.
Auch das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in einem dringenden Fall entschieden. Das Gericht hat festgestellt, dass afghanische Ortskräfte in Deutschland aufgenommen werden müssen. Wenn diese in ständiger Lebensgefahr sind, haben die deutschen Behörden keinen Ermessensspielraum.
Unsere Leistungen für Sie
Als Kanzlei für Migrationsrecht bieten wir umfassende Beratung und Vertretung in allen relevanten Fragen an. Da das Verwaltungsrecht ständig neuen Verordnungen, Reformen und aktuellen Urteilen unterliegt, kann es schnell unübersichtlich und dynamisch werden. Mit unserer Beratung sind Sie auf der sicheren rechtlichen Seite. Unsere Leistungen umfassen folgende Bereiche:
Mo. – Do. 09:00 – 17:00
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