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Kanzlei Kontny – Ihre Rechtsanwältin für vertrauensvolle Beratung

Unsere Dienstleistung - Einvernehmliche Scheidung

Dienstleistung im Familienrecht

Sie möchten Ihre Ehe schnell und unkompliziert beenden?

Sie und Ihr Partner haben sich bereits auf eine Scheidung geeinigt? Es besteht kein Konflikt zwischen Ihnen und Sie möchten die Scheidung lediglich schnell und unkompliziert abschließen? Dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder auch Scheidung auf gemeinsames Begehren. Kennzeichnend hierfür ist das beidseitige Verlangen der Ehepartner, die Ehe aufzulösen. Es ist nicht erforderlich, dass eine allgemeine Einigung über die Entscheidung zur Scheidung besteht, da wichtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Scheidung vor der Antragstellung geregelt werden müssen. Trotzdem bietet die einvernehmliche Scheidung viele Vorteile. Sie ist kostengünstiger und weniger zeitaufwändig als eine streitige oder gar Härtefallscheidung. Insbesondere in Bezug auf Kinder können wichtige Themen wie Sorgerecht und Unterhalt frühzeitig geklärt werden. Darüber hinaus müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Kosten für einen Anwalt tragen und sparen somit die Gebühren für einen zweiten Anwalt. Durch die Einigkeit sparen Sie sich auch einen langwierigen Scheidungsprozess.

Suchen Sie und Ihr Partner noch nach einem geeigneten Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Wie setzt sich der Kostenpunkt einer Scheidung zusammen?

Die einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste Option unter allen Scheidungsmöglichkeiten, da nur ein Rechtsanwalt bezahlt werden muss. Die Kosten für das Verfahren werden im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Dort sind unter anderem die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten festgelegt. Diese Werte richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mit drei Monaten ergibt. Gegebenenfalls kommen noch 10% für den Versorgungsausgleich hinzu. Falls die Ehepartner kein regelmäßiges Einkommen haben, wird ein Quartalsdurchschnitt zur Berechnung herangezogen. Wenn einer der Ehepartner nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) gewährt werden. Um diese Hilfe zu bekommen, müssen Sie als Antragsteller bedürftig sein und Ihr Prozessaussicht auf Erfolg haben.

Suchen Sie noch nach einem geeigneten Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse! Wir bieten Ihnen eine professionelle Beratung sowie klare Kostenschätzungen für das Anwaltshonorar. Unsere Kanzlei begleitet Sie von Anfang bis Ende des Scheidungsverfahrens transparent und effizient.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um eine einvernehmliche Scheidung durchführen zu können?

Neben der gemeinsamen Einigung über die Scheidung der Ehe, sind weitere Voraussetzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erläutert.

  • Die Ehe muss gescheitert sein.
  • Es liegt keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr vor und eine baldige Wiederherstellung ist nicht absehbar.
  • Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr getrennt.
  • Das Trennungsjahr ist verpflichtend und soll vor überstürzten Entscheidungen schützen.
  • Wenn Sie während des Trennungsjahres noch in derselben Wohnung leben, empfiehlt es sich, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzuhalten und das Dokument zu unterschreiben. Vor dem Familiengericht dient dies dann als Nachweis für die Einhaltung des Trennungsjahres.
  • Aussagen von Bekannten können Ihre Aussage ebenfalls unterstützen.
  • Wenn Sie bereits in separaten Wohnungen leben, können ein neuer Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Nachweis dienen.
  • Um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Scheidung stattfindet, ist es ratsam, im Voraus über die wichtigsten Scheidungsfolgen zu sprechen. Wenn Ihnen dies schwerfällt, kann auch die Einschaltung eines Mediators in Betracht gezogen werden.
Als Rechtsanwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie gerne bei Ihrer Scheidung. Gerne prüfe ich für Sie, ob bereits alle Voraussetzungen erfüllt sind und ob mögliche Unstimmigkeiten außergerichtlich geklärt werden können. Mein Ziel ist es, Ihre Scheidung so schnell wie möglich durchzuführen. Vereinbaren Sie direkt online einen Beratungstermin!

Wie erfolgt eine einvernehmliche Scheidung?

Sind Sie und Ihr Partner zu dem Entschluss gekommen, sich scheiden zu lassen? Sie fragen sich wahrscheinlich, wie der Ablauf dieser Scheidung gestaltet wird. Durch Ihre Entscheidung für die Scheidung haben Sie bereits den ersten und anspruchsvollsten Schritt gemacht. Nun suchen Sie nach einem erfahrenen Rechtsanwalt oder einer erfahrenen Rechtsanwältin im Bereich des Scheidungsrechts. Diese Person wird Ihre Wünsche und Ziele mit Ihnen besprechen und Sie transparent über die rechtliche Situation informieren. Wenn sich beide Ehepartner einig sind, wird der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin beauftragt.

Danach muss der Antrag auf Scheidung vor Gericht vorbereitet werden. Alle relevanten Aspekte der Scheidungsfolgen müssen in Absprache mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin geregelt werden. Dabei stellen sich oft folgende Fragen:

  • Wer bleibt in der ehelichen Wohnung?
  • Wie wird das Vermögen aufgeteilt?
  • Wie sollen gemeinsame Schulden gehandhabt werden?
  • Bei wem sollen die Kinder leben und wie soll das Besuchsrecht geregelt werden?
  • Wer trägt die Kosten für die Kinder (z. B. Kleidung, Schulsachen)?
  • Gibt es Ansprüche auf Unterhalt, und wenn ja, wie werden diese geregelt?

Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nach Überprüfung der Dokumente durch das Gericht wird ein Termin festgesetzt, bei dem beide Ehepartner anwesend sein müssen. Dies ist die letzte Möglichkeit, der Scheidung zu widersprechen. Andernfalls ist die einvernehmliche Scheidung vollzogen, jedoch noch nicht rechtskräftig.

Wenn Sie und Ihr Partner noch Uneinigkeiten über wichtige Scheidungsfolgen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Gemeinsam werden wir einen transparenten und fairen Lösungsweg finden.

AK Legal kümmert sich um Ihre Scheidung

Wenn Sie nach einer kompetenten anwaltlichen Vertretung für Ihre Scheidung suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Engagement erstreckt sich nicht nur auf eine erstklassige juristische Betreuung, sondern wir bieten auch eine empathische Unterstützung. Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung, die oft mit weniger Streit und Kostenaufwand verbunden ist, handelt es sich dennoch um eine rechtliche Angelegenheit. Neben emotionalen Herausforderungen wie Wut und Trauer stellt eine Scheidung auch stets einen erheblichen finanziellen Aufwand dar. Zudem müssen zahlreiche rechtliche Aspekte geklärt werden, die einen bedeutenden Einfluss auf Ihre zukünftige Lebensgestaltung sowie die Ihrer Familie haben.

Spezielle Scheidungsfolgen sind für Laien häufig schwer zu durchschauen und in ihrem vollen Umfang abzuschätzen. Aus diesem Grund ist eine unabhängige und fachliche Perspektive notwendig, um außergerichtliche Streitigkeiten zu schlichten und die damit verbundenen Kosten transparent zu gestalten. Zudem erfordert die gesetzliche Vorgabe vor dem Familiengericht eine anwaltliche Vertretung für die Scheidung, der Ihre Interessen wirksam vertritt. Mit unserer Expertise können Sie sich darauf verlassen, dass Sie während dieses Prozesses in sicheren Händen sind.

Wenn Sie und Ihr Partner sich für eine einvernehmliche Scheidung entschieden haben, optimieren wir diesen Prozess für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Erstberatung!

Häufige Fragen (FAQ)

Da es keine offizielle Stelle gibt, bei der Eheleute eine Trennung anzeigen können, kann der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Nachweis herangezogen werden. Auch Zeugen können bestätigen, seit wann das Ehepaar getrennt lebt. Wenn sich die Eheleute innerhalb derselben Wohnung getrennt haben, genügt auch eine schriftliche Vereinbarung.

Bei der Aufteilung des Vermögens, das während der Ehe von den Eheleuten aufgebaut wurde, greift das Gesetz, sofern kein Ehevertrag vorliegt. Demnach haben beide Eheleute Anspruch auf die Hälfte des Vermögenszuwachses des anderen während der Ehe. Um den Vermögensausgleich durchführen zu können, ist es erforderlich, dass Ihr gesamtes Vermögen dokumentiert wird.
Um die Kosten einer Scheidung zu berechnen, wird das Nettoeinkommen beider Ehepartner für drei Monate multipliziert und der Verfahrenswert ermittelt. Gegebenenfalls werden noch 10 % für den Versorgungsausgleich hinzugerechnet. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten.
Häufig weisen die Rentenanwartschaften der Ehepartner unterschiedliche Höhen auf. Der Versorgungsausgleich zielt darauf ab, diese Unterschiede auszugleichen. Gemäß dem Versorgungsausgleichsgesetz wird jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe erworben wurde, zu gleichen Teilen halbiert und beiden Partnern mit jeweils 50 Prozent angerechnet.

Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens zu tragen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe beim Staat zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller bedürftig ist und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. In unserer Kanzlei unterstützen wir Sie gerne dabei, den Antrag einzureichen und vertreten Ihre Interessen im Verfahren.

Als bedürftig gelten Sie, sobald Sie nicht in der Lage sind, sich aus Ihren eigenen Einkünften und Vermögen zu finanzieren. Erst dann haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt sind Sie dann verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu suchen. Diese sollte Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten, Ihrem Alter und Ihrer Gesundheit entsprechen.
Ein Rechtsanwalt gilt als leistungsfähig, wenn er in der Lage ist, Unterhaltszahlungen zu leisten, ohne seinen eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Dabei muss dem zahlenden Partner immer ein Selbstbehalt verbleiben. Gemäß der aktuellen Düsseldorfer Tabelle beläuft sich der monatliche Eigenbedarf derzeit auf 1.280 Euro für erwerbstätige Personen und auf 1.180 Euro für nichterwerbstätige Personen.
Dies ist eine allgemein anerkannte Leitlinie für den Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder, die auf dem Mindestunterhalt basiert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf überarbeitet regelmäßig die Unterhaltssätze in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag.

Das Elternteil, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nicht ständig aufhält, ist gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, den sogenannten Barunterhalt zu leisten. Bei volljährigen Kindern, die sich in Ausbildung oder im Studium befinden, sind sowohl der Vater als auch die Mutter dazu verpflichtet, Unterhalt zu leisten.

Wenn Sie selbst nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und Ihr Expartner genügend verdient, haben Sie während der Zeit zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung Anspruch auf Trennungsunterhalt. Sie sollten diesen Unterhalt schriftlich anfordern und das gesamte Einkommen Ihres Ehepartners angeben.

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