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Subbelratherstraße 15a
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Mo. – Do. 09:00 – 17:00
Suchen Sie und Ihr Partner noch nach einem geeigneten Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!
Die einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste Option unter allen Scheidungsmöglichkeiten, da nur ein Rechtsanwalt bezahlt werden muss. Die Kosten für das Verfahren werden im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Dort sind unter anderem die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten festgelegt. Diese Werte richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mit drei Monaten ergibt. Gegebenenfalls kommen noch 10% für den Versorgungsausgleich hinzu. Falls die Ehepartner kein regelmäßiges Einkommen haben, wird ein Quartalsdurchschnitt zur Berechnung herangezogen. Wenn einer der Ehepartner nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) gewährt werden. Um diese Hilfe zu bekommen, müssen Sie als Antragsteller bedürftig sein und Ihr Prozessaussicht auf Erfolg haben.
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um eine einvernehmliche Scheidung durchführen zu können?
Neben der gemeinsamen Einigung über die Scheidung der Ehe, sind weitere Voraussetzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erläutert.
Sind Sie und Ihr Partner zu dem Entschluss gekommen, sich scheiden zu lassen? Sie fragen sich wahrscheinlich, wie der Ablauf dieser Scheidung gestaltet wird. Durch Ihre Entscheidung für die Scheidung haben Sie bereits den ersten und anspruchsvollsten Schritt gemacht. Nun suchen Sie nach einem erfahrenen Rechtsanwalt oder einer erfahrenen Rechtsanwältin im Bereich des Scheidungsrechts. Diese Person wird Ihre Wünsche und Ziele mit Ihnen besprechen und Sie transparent über die rechtliche Situation informieren. Wenn sich beide Ehepartner einig sind, wird der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin beauftragt.
Danach muss der Antrag auf Scheidung vor Gericht vorbereitet werden. Alle relevanten Aspekte der Scheidungsfolgen müssen in Absprache mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin geregelt werden. Dabei stellen sich oft folgende Fragen:
Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nach Überprüfung der Dokumente durch das Gericht wird ein Termin festgesetzt, bei dem beide Ehepartner anwesend sein müssen. Dies ist die letzte Möglichkeit, der Scheidung zu widersprechen. Andernfalls ist die einvernehmliche Scheidung vollzogen, jedoch noch nicht rechtskräftig.
Wenn Sie nach einer kompetenten anwaltlichen Vertretung für Ihre Scheidung suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Engagement erstreckt sich nicht nur auf eine erstklassige juristische Betreuung, sondern wir bieten auch eine empathische Unterstützung. Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung, die oft mit weniger Streit und Kostenaufwand verbunden ist, handelt es sich dennoch um eine rechtliche Angelegenheit. Neben emotionalen Herausforderungen wie Wut und Trauer stellt eine Scheidung auch stets einen erheblichen finanziellen Aufwand dar. Zudem müssen zahlreiche rechtliche Aspekte geklärt werden, die einen bedeutenden Einfluss auf Ihre zukünftige Lebensgestaltung sowie die Ihrer Familie haben.
Spezielle Scheidungsfolgen sind für Laien häufig schwer zu durchschauen und in ihrem vollen Umfang abzuschätzen. Aus diesem Grund ist eine unabhängige und fachliche Perspektive notwendig, um außergerichtliche Streitigkeiten zu schlichten und die damit verbundenen Kosten transparent zu gestalten. Zudem erfordert die gesetzliche Vorgabe vor dem Familiengericht eine anwaltliche Vertretung für die Scheidung, der Ihre Interessen wirksam vertritt. Mit unserer Expertise können Sie sich darauf verlassen, dass Sie während dieses Prozesses in sicheren Händen sind.
Da es keine offizielle Stelle gibt, bei der Eheleute eine Trennung anzeigen können, kann der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Nachweis herangezogen werden. Auch Zeugen können bestätigen, seit wann das Ehepaar getrennt lebt. Wenn sich die Eheleute innerhalb derselben Wohnung getrennt haben, genügt auch eine schriftliche Vereinbarung.
Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens zu tragen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe beim Staat zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller bedürftig ist und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. In unserer Kanzlei unterstützen wir Sie gerne dabei, den Antrag einzureichen und vertreten Ihre Interessen im Verfahren.
Das Elternteil, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nicht ständig aufhält, ist gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, den sogenannten Barunterhalt zu leisten. Bei volljährigen Kindern, die sich in Ausbildung oder im Studium befinden, sind sowohl der Vater als auch die Mutter dazu verpflichtet, Unterhalt zu leisten.
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