Kontakt
Ihre Kanzlei Kontny. Immer für Sie da
Adresse
Subbelratherstraße 15a
50823 Köln
Öffnungszeiten
Mo. – Do. 09:00 – 17:00
Das Familienrecht betrifft jeden
Um den Ansprüchen komplexer werdender Familienverhältnisse gerecht zu werden, kommt dem Familienrecht eine entscheidende Bedeutung zu. Dieses Rechtsgebiet ist grundrechtlich durch Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt. Hierin wird betont, dass Ehe und Familie besonders vom Staat zu schützen sind. Unter dem Begriff Ehe wird das traditionelle Modell verstanden, welches durch das Eheöffnungsgesetz im Jahr 2017 um die gleichgeschlechtliche Ehe erweitert wurde. Ehegatten haben die Freiheit, die Ehe nach ihren Vorstellungen einzugehen und zu gestalten, insbesondere hinsichtlich des Güterrechts, in dem sie leben möchten. Nicht in den Anwendungsbereich des Eherechts fallen eingetragene Lebenspartnerschaften sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften. Diese werden unter den weiteren Begriff der Familie subsumiert. Hierunter fallen auch andere Verwandte, insbesondere Kinder, unabhängig davon, ob sie biologischer oder rechtlicher Natur sind (z.B. durch Adoption oder Anerkennung der Vaterschaft). Damit gehen auch Elternrechte einher. Eltern haben das Recht ihre Kinder zu erziehen, aber auch die Pflicht, für sie zu sorgen. Hieraus ergeben sich Sorge- und Umgangsrechte, Entscheidungsrechte in Erziehungsfragen sowie Unterhaltspflichten. In allen Bereichen hat das Wohl des Kindes höchste Priorität.
Das Familienrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen §§ 1297-1921 geregelt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt zusätzlich das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Streitigkeiten im Familienrecht richten sich nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG). Das FamFG unterscheidet zwischen Familien- und Familienstreit in den Paragrafen §§ 111 und 112 FamFG. Familiensachen betreffen Gewaltschutzsachen, Fragen der Abstammung, Adoption oder sonstige Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitsachen beinhalten insbesondere das Güterrecht, Unterhaltspflichten und Versorgungsausgleich. Scheidungsverfahren in Verbindung mit dem Trennungsjahr sind Teil der Ehesachen. Gemäß Paragraf § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Familienrecht auch Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht sowie ein familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht. Einschlägig sind demnach auch Fragen zum gemeinsam geführten Unternehmen bis hin zur Höhe des Unterhaltsanspruchs nach der Düsseldorfer Tabelle. Zuständig sind Familiengerichte, also eigene Abteilungen der Amtsgerichte, sowie das Oberlandesgericht in folgender Instanz. Diese stehen in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern.
Stehen Sie kurz vor der Hochzeit oder sind bereits frisch verheiratet? Möchten Sie einen Ehevertrag in Betracht ziehen oder sich auf den Fall einer möglichen Scheidung vorbereiten? In solchen wichtigen Lebensphasen ist es von Vorteil, anwaltliche Expertise hinzuzuziehen.
Statistisch gesehen enden etwa 40% der Ehen in einer Scheidung, was oft zu Streitigkeiten über Unterhaltsansprüche und den Zugewinnausgleich führt. Selbst wenn Sie in den meisten Bereichen Einigkeit erzielen, sollten Sie bei finanziellen Angelegenheiten oder in Bezug auf Ihre Kinder keine Unsicherheiten riskieren. Es ist ratsam, diese Aspekte rechtlich korrekt zu regeln.
Unsere spezialisierte Kanzlei im Familienrecht steht Ihnen zur Seite und berät Sie gerne bei der Ausarbeitung von Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Es ist sinnvoller, sich im gegenseitigen Einvernehmen zu einigen, als sich später in einem mühsamen Scheidungsverfahren auseinandersetzen zu müssen. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen? Sie haben gemeinsame Kinder oder gemeinsames Vermögen und möchten sich deshalb im Guten trennen? Sie möchten einen umfassenden Einblick erhalten, wie eine einvernehmliche Scheidung reibungslos ablaufen kann?
In einer Zeit, die oft von emotionaler Belastung geprägt ist, streben wir danach, Ihnen Klarheit und Unterstützung zu bieten. Scheidungen können nur in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren beschlossen werden. Die Einreichung eines Scheidungsantrags sowie Verfahren über Unterhalt und Versorgungsausgleich unterliegen dem Anwaltszwang. Daher ist es uns wichtig, dass Sie in einem Prozess professionell vertreten sind. Unser Ziel ist Ihre faire Scheidung. So begleiten wir Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsbeschluss.
Wir sind darauf spezialisiert, Ihnen Schritte und Strategien aufzuzeigen, um den Prozess der einvernehmlichen Scheidung möglichst reibungslos zu gestalten. Eine transparente Kommunikation ist dabei der Schlüssel, und wir unterstützen Sie dabei, offene Gespräche mit Ihrem Partner zu führen, um gemeinsame Vereinbarungen zu treffen.
Wir verstehen, dass diese Situation mit besonderen Herausforderungen verbunden ist, und möchten Ihnen unterstützende Informationen an die Hand geben. Daher setzen wir uns dafür ein, Ihnen nicht nur juristisch fundierte Beratung zu bieten, sondern auch einen einfühlsamen Blick auf Ihre individuelle Situation zu werfen.
Von rechtlichen Anforderungen bis zu emotionalen Belastungen – wir stehen an Ihrer Seite, um Sie durch diesen oft komplexen Prozess zu begleiten.In Anbetracht der individuellen Gegebenheiten jedes Mandanten erfordert das Familienrecht stets eine individuelle Neuverhandlung. Dies wird besonders deutlich in aktuellen Fällen wie jenem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, das kürzlich über einen Familienstreit bezüglich der Impfung des gemeinsamen Kindes entschieden hat. Die Befugnis zur Entscheidung darüber, ob ein Kind gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft werden soll, kann dem Elternteil übertragen werden, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt, wobei das Wohl des Kindes besonders berücksichtigt wird.
Das Kindeswohl wird auch durch die kürzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gestärkt, wonach Großeltern Unterhaltszahlungen an ihre Enkel leisten müssen. Im Falle finanzieller Unfähigkeit der unterhaltspflichtigen Eltern können Großeltern als Verwandte in direkter Linie herangezogen werden. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass auch Eltern bestimmte Rechte haben, die durchzusetzen sind. Der BGH hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Samenspender ebenso wie andere biologische Väter ein Umgangsrecht mit den Kindern haben. Obwohl das Erziehungs- und Sorgerecht der Adoptiveltern zu respektieren ist, schließt es grundsätzlich keinen Kontakt mit dem Spender aus.
Die Fragen, mit denen Sie konfrontiert sind, können kompliziert sein und zu schwierigen und belastenden Situationen führen. Vor allem Kinder leiden häufig unter diesen Umständen. Als Kanzlei für Familienrecht sind wir dafür da, Ihnen zu helfen. Wir kümmern uns um alle Angelegenheiten des Familienrechts und sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen. Durch rechtliche Unterstützung erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen sich vor und außerhalb des Gerichts. Zu unseren Leistungen gehören:
Online-Leistungen:
Beantragung einer Videokonferenz für die Scheidungsverhandlung
Eheschließung:
Einvernehmliche Scheidung/Trennung:
Nicht einvernehmliche Scheidung:
Beratung und Vertretung in internationalen Scheidungsfällen:
Der Güterstand bezieht sich auf die Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Wenn die Eheleute keine andere Vereinbarung getroffen haben, gilt der gesetzlich geregelte Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Gemäß dieser Regelung verwalten beide Ehepartner ihr Vermögen unabhängig voneinander.
Das Trennungsjahr dauert in der Regel 12 Monate. Es kann jedoch in bestimmten Härtefällen verkürzt werden, zum Beispiel wenn das Zusammenleben für einen der Partner unzumutbar ist oder der andere Partner sich schwerwiegend falsch verhalten hat.
Eine Ehe kann erst dann geschieden werden, wenn sie als gescheitert angesehen wird. Nach dem Ablauf des Trennungsjahres wird davon ausgegangen, dass die Ehe zerrüttet ist. Das Zerrüttungsprinzip hat das Schuldprinzip abgelöst, wodurch die spezifischen Gründe für die Scheidung irrelevant geworden sind.
Grundsätzlich behalten die Eltern nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht und müssen sich daher einvernehmlich einigen. In Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, entscheiden. Falls es Uneinigkeit gibt, kann das Familiengericht einem Elternteil die Entscheidungsgewalt übertragen. Die oberste Priorität ist hierbei das Wohl des Kindes.
Mo. – Do. 09:00 – 17:00
© 2023 OMmatic