Die Ablehnung eines Besuchervisums aufgrund fehlender Rückkehrbereitschaft ist der häufigste Grund für eine Visaablehnung, insbesondere im Schengenraum. Oftmals wird diese Begründung ohne weitere Erläuterung angekreuzt.
In solchen Fällen muss in der Regel eine Remonstration eingereicht werden, in der ausführlich dargelegt wird, warum die Annahme einer fehlenden Rückkehrbereitschaft unbegründet ist. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss überzeugend dar legen, dass er oder sie sowohl persönlich als auch wirtschaftlich stark mit dem Heimatland verbunden ist. Hierfür sind familiäre Bindungen, die Betreuung von Ange hörigen, berufliche Tätigkeiten, Eigentum wie Immobilien und Vermögen relevante Faktoren.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Aspekte lediglich grobe Anhaltspunkte sind. Let ztendlich geht es darum, eine tiefe Verbindung zum Heimatland nachzuweisen, um die Gefahr einer Nicht-Rückkehr auszuschließen.
Personen, die arbeitslos sind und keine familiären Bindungen oder Eigentum be sitzen, haben oft geringere Chancen auf eine positive Bewertung ihrer Rückkehrbere itschaft. Dies liegt daran, dass die Visumbehörden davon ausgehen, dass aufgrund fehlender Bindungen eine negative Prognose hinsichtlich der Rückkehrbereitschaft besteht. Obwohl dies als ungerecht empfunden werden kann, ist es eine gängige Praxis.