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Das neue Einbürgerungsgesetz

Fachbeitrag im Migrationsrecht

Neues Einbürgerungsgesetz: Klarheit nach langem Warten

Nach einer langen Wartezeit herrscht nun endlich Klarheit darüber, wann das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft treten wird. Am 26. März 2024 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird drei Monate später, am 26. / 27. Juni 2024, wirksam.

Bisher waren eingewanderte Personen gezwungen, zwischen der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit unter Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu wählen. Nur in seltenen Ausnahmefällen und unter erheblichem bürokratischem Aufwand war es möglich, eine doppelte Staatsangehörigkeit zu erhalten oder dass Deutschland die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit gestattete. Dies führte jedoch dazu, dass viele Einwanderer, obwohl sie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllten und gerne das gesellschaftliche Leben in Deutschland aktiv mitgestalten wollten, von der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit abhielten, weil sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben wollten. Dies verdeutlichte, dass das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nicht ausreichend darauf ausgerichtet war, die Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund angemessen zu berücksichtigen.

Was genau besagt das neue Einbürgerungsgesetz?

Es sieht vor, dass die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland, um die Staatsangehörigkeit beantragen zu können, von acht auf fünf Jahre verkürzt wird. Bei besonderen Integrationsleistungen wird diese Mindestaufenthaltsdauer sogar weiter auf drei Jahre verkürzt. Darüber hinaus gibt es Lockerungen bei den Sprachanforderungen und den Ansprüchen auf Sozialleistungen. Insgesamt setzt das neue Einbürgerungsgesetz ein Zeichen dafür, dass Deutschland sich in einer globalisierten Welt befindet und insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Geschichte eine größere Wertschätzung entgegenbringt, ohne sie dazu zu drängen, ihre Herkunftsländer vollständig hinter sich zu lassen. Vielmehr wird anerkannt, dass man sich in einer globalisierten Welt gleichermaßen mit zwei verschiedenen Ländern verbunden fühlen kann: dem Land, in dem man geboren und aufgewachsen ist, und dem Land, in das man bewusst eingewandert ist und sich entschieden hat, dort einen Teil seines Lebens zu verbringen.

Für weitere Informationen oder Fragen stehe ich jederzeit gerne online zur Verfügung.

Abschließend:

Wenn Sie nun die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchten, ist es hilfreich, bei der zuständigen Ausländerbehörde zu überprüfen, ob auf ihrer Website bereits Informationen zur Bearbeitungsdauer neuer Einbürgerungsanträge verfügbar sind. Darüber hinaus kann bereits geprüft werden, ob es nach Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit geben wird, den Antrag online zu stellen.

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