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Die EU Blue Card: Ein Tor zu neuen beruflichen Möglichkeiten in Europa

Fachbeitrag im Migrationsrecht

Was ist die EU Blue Card?

Die EU Blue Card (§ 18g AufenthG) ist ein spezieller Aufenthaltstitel, der qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die Anforderungen und das Bewerbungsverfahren für die EU Blue Card sowie wertvolle Tipps und Sonderregelungen für IT-Experten.

Brauche ich ein Visum?

Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab.  Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Südkoreas, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs und der USA können visumfrei einreisen und müssen innerhalb von drei Monaten die EU Blue Card bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. 

Inhaber einer  EU Blue Card aus einem anderen EU-Mitgliedstaat (seit mindestens 12 Monaten) dürfen visumfrei nach Deutschland einreisen und müssen die  EU Blue Card innerhalb eines Monats nach Einreise beantragen.

Welche Voraussetzungen muss ich für die EU Blue Card erfüllen?

Um die EU Blue Card zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

1. Antragsstellung

In einigen Ländern können Sie die EU Blue Card auch online beantragen. 

Wir bieten Ihnen eine detaillierte Beratung über die Voraussetzungen und den Antragsprozess für die EU Blue Card. Wir erklären Ihnen genau, welche Dokumente benötigt werden und unterstützen Sie dabei, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

 

2. Akademische oder gleichwertige Qualifikation

  • Hochschulabschluss: Sie benötigen einen deutschen Hochschulabschluss oder einen ausländischen Abschluss, der einem deutschen gleichwertig ist.

  • Alternative Qualifikationen: Wenn Sie keinen Hochschulabschluss haben, können Sie auch einen tertiären Bildungsabschluss mit einer Mindestdauer von drei Jahren vorweisen. Dieser muss der Stufe 6 der Internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder dem Europäischen Qualifikationsrahmen entsprechen. Dazu gehören unter anderem Fortbildungsabschlüsse wie „Meister/in“ und Berufsabschlüsse in Erzieherberufen.


3. Konkretes Jobangebot

  • Jobangebot: Sie benötigen ein konkretes Jobangebot in Deutschland.

  • Beschäftigungsdauer: Das Arbeitsverhältnis muss mindestens sechs Monate dauern.

  • Passende Stelle: Die Position muss Ihrer Qualifikation entsprechen. Falls für den Beruf eine spezielle Berufsausübungserlaubnis erforderlich ist, muss diese vorliegen oder zugesagt sein.

 

4. Mindestgehalt

  • Reguläre Beschäftigung:  Ihr Bruttojahresgehalt muss mindestens 45.300 Euro (2024) betragen.

  • Mangelberufe: In bestimmten Mangelberufen liegt das Mindestgehalt bei 41.041,80 Euro (2024), sofern die Bundesagentur für Arbeit (BA) zustimmt. Zu diesen Berufen zählen unter anderem Führungskräfte in der Produktion, IT-Spezialisten, Gesundheitsberufe sowie Lehr- und Erziehungskräfte.

Gibt es besondere Regelungen für Berufseinsteiger?

Wenn Ihr Hochschulabschluss nicht älter als drei Jahre ist, können Sie die EU Blue Card auch mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 41.041,80 Euro (2024) erhalten. Diese Regelung gilt für Berufseinsteiger in allen Berufsgruppen. Auch hier ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Sonderfall: IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation

IT-Fachkräfte können auch ohne formalen Bildungsabschluss unter bestimmten Bedingungen eine EU Blue Card erhalten:

  • Jobangebot: Sie benötigen ein konkretes Arbeitsplatzangebot als IT-Fachkraft in Deutschland.

  • Mindestgehalt: Ihr Bruttojahresgehalt muss mindestens 41.041,80 Euro (2024) betragen.

  • Berufserfahrung: Sie müssen in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich haben. Diese Erfahrung muss auf Hochschulniveau sein und für die geplante Tätigkeit in Deutschland relevant sein.

Erfüllen Sie diese Anforderungen, können Sie die EU Blue Card erhalten. 

Welche Chancen eröffnet die EU Blue Card?

Die EU Blue Card wird zunächst für vier Jahre erteilt, bei einem kürzeren Arbeitsvertrag gilt sie für dessen Laufzeit plus drei Monate.

Nach einer hochqualifizierten Beschäftigung von 33 Monaten können Inhabern der EU Blue Card die Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Bei guten deutschen Sprachkenntnissen kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung erteilt werden. Die Aufenthaltszeiten mit der EU Blue Card in anderen EU-Staaten können für das europarechtlich geregelte Daueraufenthaltsrecht-EU kumuliert werden, sofern der Aufenthalt im Erststaat mindestens 18 Monate beträgt.

Familienangehörige von Inhabern der EU Blue Card benötigen vor der Einreise keine deutschen Sprachkenntnisse und dürfen nach der Einreise sofort unbeschränkt erwerbstätig sein. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln für Ihre Familienangehörigen. Wir stellen sicher, dass auch sie von den Vorteilen der EU Blue Card profitieren können, ohne vor der Einreise deutsche Sprachkenntnisse nachweisen zu müssen.

Kann ich meinen Arbeitgeber problemlos wechseln?

Wenn Sie bereits im Besitz einer EU Blue Card sind und planen, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu wechseln, ist das grundsätzlich unproblematisch. Die EU Blue Card ermöglicht es Ihnen, Ihre neue Arbeitsstelle mit der noch gültigen Karte anzutreten. Es gibt jedoch eine wichtige Regelung zu beachten, insbesondere wenn der Arbeitsplatzwechsel innerhalb des ersten Jahres Ihrer Beschäftigung erfolgt: Sie müssen die zuständige Ausländerbehörde über Ihre neue Beschäftigung informieren.

Die Ausländerbehörde wird bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des ersten Jahres erneut prüfen, ob Sie mit Ihrem neuen Job weiterhin die Voraussetzungen für die EU Blue Card erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein Bruttojahresgehalt, das den aktuellen Mindestanforderungen entspricht, sowie eine qualifikationsgerechte Beschäftigung.

Falls Ihre neue Stelle die Kriterien der EU Blue Card nicht mehr erfüllen sollte, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die Ausländerbehörde kann Ihnen in solchen Fällen eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilen, die es Ihnen weiterhin ermöglicht, in Deutschland zu arbeiten. Dies könnte beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte sein.

Der Wechsel des Arbeitsplatzes mit der EU Blue Card ist daher ein flexibler Prozess, der Ihnen ermöglicht, Ihre Karriere in Deutschland voranzutreiben, solange Sie die notwendigen Schritte gemäß den Vorschriften einhalten. 

Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb der Gültigkeitsdauer der EU Blue Card stehen wir Ihnen zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, die Ausländerbehörde zu informieren und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, um Ihren Status zu sichern.

Was tun wenn die Ausländerbehörde nicht antwortet?

Nach Ablauf von drei Monaten kann eine Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Gerne können wir Sie diesbezüglich beraten und anwaltlich vertreten.

 

Unsere Unterstützungsmöglichkeiten für Sie:

Als Ihre Rechtsanwaltskanzlei sind wir bestrebt, Ihre berufliche Entwicklung in Deutschland zu unterstützen. Mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen im Zusammenhang mit der EU Blue Card.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch.

 

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Ausländer-Asylrecht-Mobile

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