Wenn Sie bereits im Besitz einer EU Blue Card sind und planen, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu wechseln, ist das grundsätzlich unproblematisch. Die EU Blue Card ermöglicht es Ihnen, Ihre neue Arbeitsstelle mit der noch gültigen Karte anzutreten. Es gibt jedoch eine wichtige Regelung zu beachten, insbesondere wenn der Arbeitsplatzwechsel innerhalb des ersten Jahres Ihrer Beschäftigung erfolgt: Sie müssen die zuständige Ausländerbehörde über Ihre neue Beschäftigung informieren.
Die Ausländerbehörde wird bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des ersten Jahres erneut prüfen, ob Sie mit Ihrem neuen Job weiterhin die Voraussetzungen für die EU Blue Card erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein Bruttojahresgehalt, das den aktuellen Mindestanforderungen entspricht, sowie eine qualifikationsgerechte Beschäftigung.
Falls Ihre neue Stelle die Kriterien der EU Blue Card nicht mehr erfüllen sollte, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die Ausländerbehörde kann Ihnen in solchen Fällen eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilen, die es Ihnen weiterhin ermöglicht, in Deutschland zu arbeiten. Dies könnte beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte sein.
Der Wechsel des Arbeitsplatzes mit der EU Blue Card ist daher ein flexibler Prozess, der Ihnen ermöglicht, Ihre Karriere in Deutschland voranzutreiben, solange Sie die notwendigen Schritte gemäß den Vorschriften einhalten.
Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb der Gültigkeitsdauer der EU Blue Card stehen wir Ihnen zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, die Ausländerbehörde zu informieren und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, um Ihren Status zu sichern.