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Einvernehmliche Scheidung: Schnell, kostengünstig und ohne Rosenkrieg

Fachbeitrag im Familienrecht

Einvernehmliche Scheidung: Schnell, preiswert und ohne Streitigkeiten

Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht es Paaren, sich schnell und kostengünstig zu trennen – ganz ohne stressige Konflikte. Wenn beide Ehepartner sich über die Trennung und deren Konsequenzen einig sind, kann ich die Scheidung als ihr Rechtsanwalt durchführen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten, da lediglich ein Rechtsanwalt engagiert werden muss. So gelingt der Neuanfang unkompliziert und ohne langwierige Streitigkeiten.

Einvernehmliche und streitige Scheidung: Was ist der Unterschied?

Die Scheidung kann entweder einvernehmlich oder streitig durchgeführt werden. Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner:

  • den Wunsch nach einer Scheidung haben und

  • eine Einigung über die Scheidungsfolgen erzielt haben.

In diesem Fall reicht es aus, dass ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellt, während der andere einfach zustimmt – ganz ohne eigenen Anwalt.

  • Bei einer streitigen Scheidung hingegen sind beide Parteien anwaltlich vertreten, was zu längeren Verfahren und höheren Kosten führt.

  • Da in Deutschland für den Scheidungsantrag Anwaltszwang besteht, muss dieser von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden.

  • Der andere Ehegatte kann jedoch der Scheidung zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen.

  • Ein wesentlicher Vorteil der einvernehmlichen Scheidung ist, dass sie Zeit, Kosten und unnötige Konflikte spart.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich Familienrecht begleite ich Sie professionell und einfühlsam durch den Scheidungsprozess. Egal, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder eine streitige Auseinandersetzung handelt – ich setze mich für Ihre Interessen ein und sorge für eine rechtssichere und effiziente Lösung. Lassen Sie sich jetzt beraten!

Einvernehmliche Scheidung: Bedingungen für eine zügige Trennung ohne Konflikte

Obwohl beide Ehepartner übereinstimmen, müssen für eine einvernehmliche Scheidung bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die zentrale Regelung dazu findet sich in § 1566 Abs. 1 BGB, der das Scheitern der Ehe rechtlich definiert.

Um eine Scheidung ohne Konflikte zu ermöglichen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr).

    • Ein Scheidungsantrag kann frühestens 10 Monate nach der Trennung eingereicht werden, um das Verfahren zu beschleunigen.

    • Dies kann jedoch rechtliche Risiken mit sich bringen und sollte individuell geprüft werden.

  • Ich muss den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.

    • Der Antrag enthält wesentliche Angaben wie die Daten der Ehepartner, gemeinsame Kinder, den Trennungszeitpunkt und bestimmte Scheidungsfolgen.

  • Die Ehepartner müssen sich über alle Scheidungsfolgen einig sein.

    • Die Einvernehmlichkeit muss im Scheidungsantrag klar erkennbar sein, was ich als beauftragter Anwalt sicherstelle.

    • Der andere Ehepartner muss der Scheidung zustimmen, um das Verfahren ohne Streit zu ermöglichen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Ehe gütlich geschieden werden – ohne langwierige Prozesse oder emotionale Belastungen.

  • Tipp: Scheidungsfolgen frühzeitig regeln

    • Um das gerichtliche Verfahren weiter zu vereinfachen und zu verkürzen, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt werden.

    • Hierin werden bereits im Vorfeld verbindliche Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht getroffen, um Streitigkeiten zu vermeiden und einen Rosenkrieg zu verhindern.

Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Kosten und verhindert einen belastenden Rosenkrieg. Ich als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht begleite Sie durch den gesamten Scheidungsprozess. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten!

Einvernehmliche Scheidung: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser wird maßgeblich durch folgende Faktoren bestimmt:

  • Einkommen beider Ehepartner

  • Vermögen beider Ehepartner, abzüglich bestimmter Freibeträge

Auf Grundlage dieses Verfahrenswertes werden sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltskosten berechnet.

  • Gerichtskosten

    • Das zuständige Familiengericht wird erst aktiv, wenn der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wurde.

    • Die Gerichtskosten setzen sich aus gerichtlichen Gebühren und Auslagen zusammen.

    • Grundsätzlich muss derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, diese Kosten vorstrecken.

    • Nach Abschluss des Verfahrens teilen sich die Ehegatten die Gerichtskosten in der Regel hälftig.

  • Anwaltskosten

    • Ein großer Kostenvorteil der einvernehmlichen Scheidung besteht darin, dass nur ich als Anwalt benötigt werde.

    • Die gesetzlichen Anwaltsgebühren basieren ebenfalls auf dem Verfahrenswert und sind grundsätzlich von dem Auftraggeber des Anwalts (Antragsteller) zu zahlen.

    • Um die finanzielle Belastung fair zu verteilen, empfehle ich, vorab eine Vereinbarung zur hälftigen Kostenübernahme zwischen den Ehepartnern zu treffen.

  • Fazit: Einvernehmliche Scheidung spart Kosten

    • Da kein langwieriger Rosenkrieg vor Gericht ausgetragen wird, bleibt eine einvernehmliche Scheidung nicht nur nervenschonend, sondern auch finanziell überschaubar.

    • Eine frühzeitige Einigung über die Scheidungsfolgen kann zudem zusätzliche Kosten vermeiden und das Verfahren beschleunigen.

Wie lange benötigt eine einvernehmliche Scheidung?

Die Dauer einer Scheidung ohne Streit wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst – einige davon können die Ehepartner selbst steuern, während andere im Verantwortungsbereich des Gerichts liegen.

  • Da eine einvernehmliche Scheidung ohne langwierige Konflikte verläuft, wird sie in der Regel wesentlich schneller abgeschlossen als ein gerichtlicher Rosenkrieg.

  • In vielen Fällen verkürzt sich die Dauer der Scheidung um mehrere Monate.

  • Wie lange das Verfahren bei Ihrem zuständigen Familiengericht dauert, hängt von der Auslastung und den individuellen Umständen ab.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie gerne und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung, mit welcher Dauer Sie in Ihrem speziellen Fall rechnen können.

Risiken einer einvernehmlichen Scheidung: Worauf ich achten sollte, um einen Rosenkrieg zu vermeiden

Obwohl eine einvernehmliche Scheidung schneller und kostengünstiger als ein gerichtlicher Streit ist, gibt es einige Risiken, die nicht unterschätzt werden sollten. Ein zentraler Aspekt ist die anwaltliche Vertretung:

  • Da bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird, vertritt dieser ausschließlich die Interessen seines Mandanten – nicht die beider Ehegatten.

    • Aus berufsrechtlichen Gründen darf ich als Rechtsanwalt immer nur eine Partei beraten und unterstützen.

  • Der nicht vertretene Ehegatte befindet sich dadurch strukturell im Nachteil, auch wenn dieser glaubt, dass alle Scheidungsfolgen fair geregelt seien.

    • Ohne eigene anwaltliche Beratung können finanzielle und rechtliche Risiken übersehen werden.

  • Scheidungsfolgenvereinbarung: Schutz vor späteren Konflikten

    • Ein häufiger Fehler besteht darin, auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu verzichten.

    • Wenn keine klare Regelung zu Vermögen, Unterhalt oder Sorgerecht getroffen wird, kann es nach der Scheidung zu nachträglichen Streitigkeiten kommen – oft mit erheblichen finanziellen Folgen.

    • In solchen Fällen müssen dann doch zwei Anwälte eingeschaltet werden, und aus der vermeintlich einfachen Trennung wird ein kostspieliger Rechtsstreit.

Um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Scheidung tatsächlich ohne Probleme abläuft, empfehle ich die frühzeitige Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. So vermeiden Sie unerwartete Schwierigkeiten und stellen sicher, dass aus einer harmonischen Trennung kein Rosenkrieg entsteht.

Scheidungsfolgen klären: Zugewinnausgleich, Unterhalt und weitere Aspekte ohne Streitigkeiten.

Eine einvernehmliche Scheidung verläuft nur dann wirklich reibungslos, wenn alle Scheidungsfolgen klar geregelt sind. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich alle wichtigen Rechte und Pflichten nach der Ehe vertraglich festhalten. So vermeiden Sie spätere Konflikte und verhindern einen unerwarteten Rosenkrieg.

  • Welche Scheidungsfolgen können einvernehmlich geregelt werden?

    • Unterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

    • Vermögensaufteilung: Zugewinnausgleich und finanzielle Regelungen

    • Versorgungsausgleich: Verteilung von Rentenanwartschaften

    • Ehewohnung: Regelung zur eigenen oder gemieteten Immobilie

    • Hausrat: Verteilung der Haushaltsgegenstände

    • Kinder: Sorgerecht und Umgangsrecht

  • Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung – Rechtssicherheit für beide Seiten

    • Scheidungsfolgenvereinbarungen können vor, während oder nach der Scheidung erstellt werden. 

    • Falls bereits ein Ehevertrag besteht, enthält dieser oft Regelungen zu wichtigen Scheidungsfolgen. 

    • Ich prüfe bestehende Verträge auf Wirksamkeit, Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit und passe diese bei Bedarf an die Vorstellungen beider Ehegatten an.

  • Schnellere Scheidung durch Verzicht auf den Versorgungsausgleich

    • Wenn es den Ehepartnern vor allem darum geht, die Scheidung möglichst schnell abzuschließen, kann ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich das Verfahren zusätzlich beschleunigen. 

    • Ich prüfe individuell, ob ein Versorgungsausgleich in Ihrem Fall überhaupt erforderlich wäre und ob ein Verzicht rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Eine frühzeitige Scheidungsfolgenvereinbarung kann Zeit und Kosten sparen sowie verhindern, dass aus einer unkomplizierten Trennung ein teurer Rosenkrieg entsteht. Lassen Sie sich jetzt von mir, Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht, beraten!

Scheidung ohne Konflikte – Rechtsanwaltliche Unterstützung für einen harmonischen Übergang

Bei einer einvernehmlichen Scheidung profitieren Sie von einer schnellen und kosteneffizienten Lösung, die ohne langwierige Auseinandersetzungen auskommt. Ich begleite Sie professionell durch den gesamten Prozess – von der strategischen Planung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Meine anwaltlichen Leistungen für eine einvernehmliche Scheidung umfassen:

  • Individuelle Beratung: Prüfung, ob eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt in Ihrem Fall sinnvoll ist

  • Rechtliche Prüfung: Kontrolle der Scheidungsvoraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf

  • Begleitung des Scheidungsverfahrens: Von der Einreichung des Scheidungsantrags bis zur rechtskräftigen Scheidung

Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der Erstellung oder Überprüfung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, um Streitigkeiten zu vermeiden und klare Regelungen für Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht zu treffen.

Als spezialisierter Rechtsanwalt sorge ich dafür, dass Ihre Trennung fair und rechtssicher verläuft. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und starten Sie sorgenfrei in einen neuen Lebensabschnitt.

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