Der „klassische“ Weg
Es liegt ein Hochschulabschluss vor, der entweder von einer deutschen Hochschule stammt oder in Deutschland als gleichwertig anerkannt ist. Die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen kann in der Anabin-Datenbank überprüft werden. Falls nicht, besteht die Möglichkeit einer individuellen Zeugnisbewertung, die allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Für bestimmte Berufe – wie z. B. in der Humanmedizin – benötigen Sie außerdem eine spezielle Berufsausübungs-Erlaubnis.
Besonderheiten aufgrund des deutschen Fachkräftemangels
Für Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT) gibt es eine Sonderregelung: In diesen Berufen ist kein Hochschulabschluss erforderlich.
Stattdessen müssen Nachweise eingereicht werden, die bestätigen, dass Sie in den letzten 7 Jahren mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich gesammelt haben. Beispiele für solche Nachweise können Bestätigungen Ihrer ehemaligen Arbeitgebenden sein.
Alternativ ist es auch möglich, die Blaue Karte EU zu erhalten, wenn Sie ein tertiäres Bildungsprogramm abgeschlossen haben, das einem Hochschulabschluss entspricht. Aber was genau ist darunter zu verstehen? Ein tertiäres Bildungsprogramm ist eine weiterführende Ausbildung nach dem Schulabschluss, die mit einem Hochschulabschluss vergleichbar ist. Dazu gehören z.B. Fachakademien oder Berufsausbildungen, die in der Regel eine drei-jährige Ausbildungsdauer haben.
Dieses muss mindestens drei Jahre dauern, und die zuständigen deutschen Behörden müssen die Gleichwertigkeit bestätigen.