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50823 Köln
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Mo. – Do. 09:00 – 17:00
Damit bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels alles rechtlich korrekt verläuft, gibt es folgende Dinge zu beachten:
Sie können ein nationales Visum bei den Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland beantragen. Dafür müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und eine Gebühr von 75 EUR entrichten. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen.
Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, muss die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von 3 Monaten eine Entscheidung treffen. Falls sie innerhalb dieser Frist keine Entscheidung trifft, können Sie vor dem Verwaltungsgericht (VG) eine Untätigkeitsklage einreichen und eine Entscheidung der Behörde gerichtlich erzwingen.
Ausländische Staatsbürger aus einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben in Deutschland die Möglichkeit, ohne weitere Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wenn es sich um Staatsangehörige von Drittstaaten handelt, ist es erforderlich, zunächst eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU zu beantragen.
Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente: einen gültigen Pass, eine Meldebescheinigung, einen Wohnnachweis, einen Nachweis über ausreichenden finanziellen Mittel sowie eine Krankenversicherung.
Grundsätzlich ist es für Inhaber eines Aufenthaltstitels möglich, ohne Beschränkungen im Schengenraum zu reisen. Wenn jedoch die Aufenthaltsgestattung Bedingungen auferlegt, die die Reisefreiheit einschränken, kann es notwendig sein, vorab eine Genehmigung der Reise bei der Ausländerbehörde einzuholen.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Aufenthaltstiteln: unbefristete und befristete. Zu den unbefristeten Titeln zählen die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Die Gültigkeitsdauer dieser Titel variiert je nach individuellem Fall.
Hingegen handelt es sich bei Visum, Blauer Karte der EU und Aufenthaltserlaubnis um befristete Aufenthaltstitel. Auch hier ist die Gültigkeitsdauer je nach Fall verschieden.
Durch den Besitz einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis haben Personen, die nicht aus Deutschland stammen, die Möglichkeit, eine berufliche Tätigkeit in Deutschland auszuüben.
Ein Aufenthaltstitel kann von der Ausländerbehörde wieder zurückgenommen und widerrufen werden. Es besteht die Möglichkeit einer Rücknahme, wenn die Aufenthaltserlaubnis unrechtmäßig erlangt wurde, zum Beispiel durch Täuschung. Ein Widerruf ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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