Wenn das Gericht mit einer Umgangs- oder Sorgerechtssache befasst wird, bestellt es einen sogenannten Verfahrensbeistand mit dem Auftrag, sich ebenfalls mit der Angelegenheit zu befassen. Dieser Verfahrensbeistand soll dem Gericht helfen, eine Entscheidung zu treffen; der Verfahrensbeistand ist sozusagen der “Anwalt des Kindes”.
Gespräche und Mediation
Ein Verfahrensbeistand soll nicht nur mit den Eltern, sondern vor allem mit den Kindern Kontakt aufnehmen, um deren Interessen zu erfahren. In der Regel gibt der Verfahrensbeistand bereits vor der Gerichtsverhandlung eine umfassende schriftliche Stellungnahme ab.
Zusammenarbeit
Eltern, die derzeit in ein Umgangsrechts- oder Sorgerechtsverfahren verwickelt sind, sollten versuchen, dem Verfahrensbeistand mit einer positiven Einstellung zu begegnen.