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Kanzlei Kontny – Ihre Rechtsanwältin für vertrauensvolle Beratung

Familienrecht

Rechtsanwältin für Familienrecht

Das Familienrecht betrifft jeden

Jeder Mensch lebt in sozialen Verhältnissen, die mitunter herausfordernd sein können. Es ist allseits bekannt, dass Schwierigkeiten auftreten können. Ein gutes Beispiel ist die hohe Scheidungsrate von etwa 40 Prozent in Deutschland.

Familie – ein grundlegendes Recht

Um den Ansprüchen komplexer werdender Familienverhältnisse gerecht zu werden, kommt dem Familienrecht eine entscheidende Bedeutung zu. Dieses Rechtsgebiet ist grundrechtlich durch Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt. Hierin wird betont, dass Ehe und Familie besonders vom Staat zu schützen sind. Unter dem Begriff Ehe wird das traditionelle Modell verstanden, welches durch das Eheöffnungsgesetz im Jahr 2017 um die gleichgeschlechtliche Ehe erweitert wurde. Ehegatten haben die Freiheit, die Ehe nach ihren Vorstellungen einzugehen und zu gestalten, insbesondere hinsichtlich des Güterrechts, in dem sie leben möchten. Nicht in den Anwendungsbereich des Eherechts fallen eingetragene Lebenspartnerschaften sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften. Diese werden unter den weiteren Begriff der Familie subsumiert. Hierunter fallen auch andere Verwandte, insbesondere Kinder, unabhängig davon, ob sie biologischer oder rechtlicher Natur sind (z.B. durch Adoption oder Anerkennung der Vaterschaft). Damit gehen auch Elternrechte einher. Eltern haben das Recht ihre Kinder zu erziehen, aber auch die Pflicht, für sie zu sorgen. Hieraus ergeben sich Sorge- und Umgangsrechte, Entscheidungsrechte in Erziehungsfragen sowie Unterhaltspflichten. In allen Bereichen hat das Wohl des Kindes höchste Priorität.

Benötigen Sie Unterstützung bei Fragen rund um das Familienrecht?

So regeln wir Streitfälle innerhalb der Familie

Das Familienrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen §§ 1297-1921 geregelt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt zusätzlich das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Streitigkeiten im Familienrecht richten sich nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG). Das FamFG unterscheidet zwischen Familien- und Familienstreit in den Paragrafen §§ 111 und 112 FamFG. Familiensachen betreffen Gewaltschutzsachen, Fragen der Abstammung, Adoption oder sonstige Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitsachen beinhalten insbesondere das Güterrecht, Unterhaltspflichten und Versorgungsausgleich. Scheidungsverfahren in Verbindung mit dem Trennungsjahr sind Teil der Ehesachen. Gemäß Paragraf § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Familienrecht auch Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht sowie ein familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht. Einschlägig sind demnach auch Fragen zum gemeinsam geführten Unternehmen bis hin zur Höhe des Unterhaltsanspruchs nach der Düsseldorfer Tabelle. Zuständig sind Familiengerichte, also eigene Abteilungen der Amtsgerichte, sowie das Oberlandesgericht in folgender Instanz. Diese stehen in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern.

Eheschließung – Die optimale Vorgehensweise

Sie stehen vor der Hochzeit oder sind bereits frisch verheiratet? Haben Sie an einen Ehevertrag gedacht oder wollen Sie sich auf den Fall der Scheidung vorbereiten? In solchen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Denn statistisch gesehen werden etwa 40% der Ehen geschieden, wodurch es häufig zu Streitigkeiten über Unterhaltsansprüche und den Zugewinnausgleich kommt. Auch wenn Sie sich in den meisten Bereichen einig sind, sollten Sie bei finanziellen Angelegenheiten oder in Bezug auf Ihre Kinder keine Unsicherheiten riskieren. Es ist besser, diese Aspekte rechtlich korrekt zu regeln. Wir, als Kanzlei, die auf Familienrecht spezialisiert ist, beraten Sie gerne bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Es ist sinnvoller, sich in gegenseitigem Einvernehmen zu einigen, anstatt sich später in einem mühsamen Scheidungsverfahren streiten zu müssen. Dabei ist es entscheidend, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir werden für Sie als neutrale instanz agieren und objektiv beraten, um einen für beide Parteien fairen Ausgleich zu schaffen.
Entscheiden Sie sich für eine Beratung oder einen Ehevertrag? Dank unserer umfangreichen beruflichen Praxiserfahrung als Rechtsanwälte sind wir in der Lage, alle Ihre rechtlichen Fragen zu beantworten. So können Sie sich sorgenfrei und gut vorbereitet auf Ihre Ehe einlassen.

Wie kann eine einvernehmliche Scheidung reibungslos ablaufen?

Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen? Sie haben gemeinsame Kinder oder gemeinsames Vermögen und möchten sich deshalb im Guten trennen? Scheidungen können nur in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren beschlossen werden. Die Einreichung eines Scheidungsantrags sowie Verfahren über Unterhalt und Versorgungsausgleich unterliegen dem Anwaltszwang. Daher ist es uns wichtig, dass Sie in einem Prozess professionell vertreten sind. Unser Ziel ist Ihre faire Scheidung. Um keine Ansprüche zu verpassen oder später auf Kosten sitzen zu bleiben, beraten wir Sie umfassend. So begleiten wir Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsbeschluss. Vor dem Scheidungsantrag berechnen wir Ihre Unterhalts- und Ausgleichsansprüche. Wir korrespondieren mit dem Ehepartner und finden eine verträgliche Lösung über das Sorgerecht und den Zugewinnausgleich. Unsere Maximen sind das Kindeswohl und eine gerechte Unterhaltsvereinbarung.

Möchten Sie eine einvernehmliche Scheidung durchführen? Mit unserer kostenlosen Erstberatung können Sie unnötige Gerichtskosten vermeiden, nervenaufreibende Auseinandersetzungen verhindern und wertvolle Lebenszeit sparen. Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen zur Seite und helfe Ihnen, eine schnelle und reibungslose Scheidung zu erreichen.

Nicht einvernehmliche Scheidung – worauf muss ich achten?

Sie möchten sich unbedingt von Ihrem Ehegatten scheiden lassen? Können Sie sich in Ihrer Ehe nicht mehr einigen? Ich als Rechtsanwältin helfen Ihnen aus dieser schwierigen Situation. In einem Beratungsgespräch klären wir die Vermögenslage und besprechen die ersten rechtlichen Schritte. Auf Ihren Wunsch reichen wir den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren setzen wir dann Ihre Ansprüche durch. Dies umfasst nicht nur Fragen des Güterrechts, wie den Zugewinnausgleich oder die Unterhaltspflicht, sondern auch Sorge- und Umgangsrechte mit Ihrem Kind. In einem kostenlosen Erstgespräch geben wir Ihnen Hinweise, worauf Sie achten sollten.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Scheidung!

Wir arbeiten am Puls der aktuellen Rechtsprechung.

Da das soziale Umfeld jedes Mandanten höchst individuell ist, wird über das Familienrecht immer wieder neu verhandelt. Dies betrifft stets wichtige persönliche Lebensentscheidungen, wie etwa kürzlich beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, das einen Familienstreit über die Impfung des gemeinsamen Kindes entschieden hat. Die Entscheidungsbefugnis, ob ein Kind gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft werden sollte, kann dem Elternteil übertragen werden, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt. Hierbei soll besonders das Kindeswohl berücksichtigt werden. Das Kindeswohl wird auch dadurch gefördert, dass Großeltern Unterhaltszahlungen an ihre Enkel leisten müssen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat. Wenn die unterhaltspflichtigen Eltern die finanzielle Verpflichtung nicht erfüllen können, kann auf die Großeltern als Verwandte in direkter Linie zurückgegriffen werden. Allerdings haben auch Eltern bestimmte Rechte, die eingeklagt werden müssen. Der BGH hat kürzlich entschieden, dass Samenspender ebenso wie andere biologische „normale“ Väter ein Umgangsrecht mit den Kindern haben. Das Erziehungs- und Sorgerecht der Adoptiveltern ist zwar zu respektieren, schließt aber grundsätzlich keinen Kontakt mit dem Spender aus.
Wir bieten fundierte Beratung in allen Fragen zum Familienrecht.

Meine Tätigkeit für Sie

Die Fragen, mit denen Sie konfrontiert sind, können kompliziert sein und zu schwierigen und belastenden Situationen führen. Vor allem Kinder leiden häufig unter diesen Umständen. Als Rechtsanwälte für Familienrecht sind wir dafür da, Ihnen zu helfen. Wir kümmern uns um alle Angelegenheiten des Familienrechts und sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen. Durch rechtliche Unterstützung erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen sich vor und außerhalb des Gerichts. Zu unseren Leistungen gehören:

 

Eheschließung

  • Leistungen:
    • Erstellung von Eheverträgen
    • Ausarbeitung von Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen

Einvernehmliche Scheidung/Trennung

    • Leistungen:
      • Einreichen eines Scheidungsantrags
      • Berechnung von Unterhaltsansprüchen
      • Erstellung von Unterhaltsvereinbarungen
      • Ausgleich von Ansprüchen
      • Regelung des Sorgerechts
      • Beilegung von Immobilienstreitigkeiten

Nicht einvernehmliche Scheidung

  • Leistungen:
    • Einreichen eines Scheidungsantrags
    • Vertretung vor dem Familiengericht
    • Klage wegen Unterhaltsansprüchen
    • Regelung des Zugewinnausgleichs
    • Sorge- / Umgangsrecht

 

Ich unterstütze Sie bei Ihren rechtlichen Angelegenheiten

Häufige Fragen (FAQ)

Wenn Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben (das heißt, wenn kein Ehevertrag oder eine andere Vereinbarung getroffen wurde), ist der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn verpflichtet, die Hälfte davon dem anderen Ehepartner zu überlassen. Dabei werden das Anfangs- und das Endvermögen beider Partner gegeneinander aufgerechnet. Die Hälfte der Differenz wird dem anderen Ehepartner zugesprochen.
Wenn das Gericht mit einer Umgangs- oder Sorgerechtssache befasst wird, bestellt es einen sogenannten Verfahrensbeistand mit dem Auftrag, sich ebenfalls mit der Angelegenheit zu befassen. Dieser Verfahrensbeistand soll dem Gericht helfen, eine Entscheidung zu treffen; der Verfahrensbeistand ist sozusagen der „Anwalt des Kindes“.
Gespräche und Mediation
Ein Verfahrensbeistand soll nicht nur mit den Eltern, sondern vor allem mit den Kindern Kontakt aufnehmen, um deren Interessen zu erfahren. In der Regel gibt der Verfahrensbeistand bereits vor der Gerichtsverhandlung eine umfassende schriftliche Stellungnahme ab.
Zusammenarbeit
Eltern, die derzeit in ein Umgangsrechts- oder Sorgerechtsverfahren verwickelt sind, sollten versuchen, dem Verfahrensbeistand mit einer positiven Einstellung zu begegnen.
Familiensachen und Familienstreitsachen sind in den Paragraphen §111 und §112 des FamFG aufgeführt. Es werden folgende Familiensachen genannt: Ehe (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeit), Kindschaft, Abstammung (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung, Abstammungserklärung), Adoption, Gewaltschutz und Ehewohnungs- und Haushaltsangelegenheiten. Familienstreitsachen stellen dabei einen Unterfall dar und umfassen Unterhalt, Güterrecht sowie sonstige Familienangelegenheiten.

Der Güterstand bezieht sich auf die Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Wenn die Eheleute keine andere Vereinbarung getroffen haben, gilt der gesetzlich geregelte Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Gemäß dieser Regelung verwalten beide Ehepartner ihr Vermögen unabhängig voneinander.

Das Trennungsjahr dauert in der Regel 12 Monate. Es kann jedoch in bestimmten Härtefällen verkürzt werden, zum Beispiel wenn das Zusammenleben für einen der Partner unzumutbar ist oder der andere Partner sich schwerwiegend falsch verhalten hat.

Als Rechtsanwältin bin ich spezialisiert auf alle rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Familie. Das Familiengericht ist zuständig für sämtliche Familiensachen und Familiensrechtsstreitigkeiten. Des Weiteren entscheidet es auch über Fragen zur religiösen Erziehung von Kindern oder zur Geschäftstätigkeit von Minderjährigen.

Eine Ehe kann erst dann geschieden werden, wenn sie als gescheitert angesehen wird. Nach dem Ablauf des Trennungsjahres wird davon ausgegangen, dass die Ehe zerrüttet ist. Das Zerrüttungsprinzip hat das Schuldprinzip abgelöst, wodurch die spezifischen Gründe für die Scheidung irrelevant geworden sind.

Es gibt unterschiedliche Formen des Unterhalts: Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt. Die Berechnung des Unterhalts erfolgt anhand verschiedener Kriterien, wie dem Nettoeinkommen, Freibeträgen, Vermögenswerten und dem Alter des Kindes. Als Maßstab für den Kindesunterhalt wird in der Regel die Düsseldorfer Tabelle verwendet.

Grundsätzlich behalten die Eltern nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht und müssen sich daher einvernehmlich einigen. In Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, entscheiden. Falls es Uneinigkeit gibt, kann das Familiengericht einem Elternteil die Entscheidungsgewalt übertragen. Die oberste Priorität ist hierbei das Wohl des Kindes.

Gemäß dem Eheöffnungsgesetz werden auch Lebenspartnerschaften außerhalb des traditionellen Modells als Ehen anerkannt.

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