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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fachbeitrag im Migrationsrecht

Ziel: Deutschland als attraktiver Arbeits- und Lebensort

Entdecken Sie eine schnellere und unkomplizierte Zukunft: Das neu gestaltete Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung setzt auf Schnelligkeit und Effizienz. Es zielt darauf ab, bestehende Hürden abzubauen und die Verdienstgrenze für die Blaue Karte zu senken, um Deutschland als Arbeits- und Lebensort noch attraktiver zu gestalten.

Künftig öffnen sich die Türen für Fachkräfte, die bereits zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland vorweisen können. Eine innovative Neuerung ist die Einführung einer Chancenkarte mit einem Punktesystem.

Angesichts des prognostizierten Fachkräftemangels von rund 2 Millionen im Jahr 2022 und den Herausforderungen durch Digitalisierung, demografischen Wandel und Klimawandel, wird die Notwendigkeit für qualifizierte Fachkräfte immer deutlicher. Branchen wie Pflege, IT und Kinderbetreuung zeigen bereits jetzt einen spürbaren Mangel.

Für die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland werden künftig drei attraktive Wege eröffnet:

1. Qualifikation

Die Blaue Karte der EU soll künftig Fachkräften den Zugang zu Deutschland gewährleisten.
Sie beruht auf einer europäischen Richtlinie und ist an Akademiker adressiert.
  • Für Fachkräfte wird die Gehaltsschwelle gesenkt, die Dauer der Berufserfahrung gekürzt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet.
  • Außerdem ist die Berufswahl nicht mehr so beschränkt wie zuvor: Wer einen Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
  • Zudem soll das Studieren in Deutschland attraktiver werden: Schwellen für Nebenbeschäftigungen werden gesenkt.
  • Zukünftig soll auch der Familiennachzug für Fachkräfte mit Aufenthaltserlaubnis erleichtert werden.

2. Erfahrung

Eine weitere Säule ist die Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen.
  • Der Abschluss muss nicht mehr in Deutschland anerkannt werden. Dadurch werden bürokratische Wege verkürzt und der Prozess beschleunigt.
  • Eine Gehaltsschwelle stellt sicher, dass diese Fachkräfte langfristig eine gute Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben.
  • Wird die notwendige Gehaltsschwelle nicht erreicht, muss der Berufsabschluss zusätzlich anerkannt werden.
  • Es gibt die Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, sodass das Anerkennungsverfahren den Arbeitsbeginn nicht verzögert.

3. Potenzial

Die sogenannte Chancenkarte wird für Menschen eingeführt, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den Arbeitsmarkt mitbringen.
  • Die Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem.
  • Zu den Kriterien zählen Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und Potenzial der Lebens- oder Ehepartner.
  • Eine Verlängerung der Chancenkarte ist um bis zu zwei Jahre vorgesehen. Dafür muss die ausländische Arbeitskraft einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine inländische qualifizierte Beschäftigung haben. Zusätzlich muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.
Sie planen die Einwanderung nach Deutschland? Sie haben bereits einen qualifizierten Berufsabschluss? Als Anwältin für Migrationsrecht helfe ich Ihnen bei allen rechtlichen Hürden.

Weitere Senkung der Hürden

Auch die Hürden für die Einwanderung für Fachkräfte aus Drittstaaten werden gesenkt.
  • Die Westbalkan-Regelung soll entfristet und das Kontingent verdoppelt werden.
  • Somit dürfen mehr Staatsangehörige aus den sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nach Deutschland zuwandern.
  • Ohne berufliche Qualifikationen nachweisen zu müssen, können sie für jede Beschäftigung nach Deutschland einreisen.

Branchen mit besonders hohem Bedarf

IT-Spezialisten, die bundesweit besonders gefragt sind, können bereits heute ohne anerkannten Abschluss nach Deutschland kommen.
  • Die Gehaltsschwelle und die Dauer der notwendigen Berufserfahrung werden gesenkt.
  • Künftig sollen IT-Fachleute keine Deutschkenntnisse mehr nachweisen müssen.
Sie wagen den Schritt nach Deutschland? Trotz der vielen Erleichterungen ist eine Einwanderung sehr komplex. Als Kanzlei für Migrationsrecht unterstützen wir Sie in allen rechtlichen Belangen!

Rechtsgebiet

Ausländer-Asylrecht-Mobile

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